BK3-16-178 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;

Antrag der 01049 GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin sowie für Infrastrukturleistungen

Die 01049 GmbH hat am 10.11.2016 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt:

1.1. die in Anhang 1.1 aufgeführten Entgelte bis zum 30.11.2018 unter Zugrundelegung der Anhang F – Einzugsbereiche der IC-Zusammenschaltungsvereinbarung der Telekom Deutschland GmbH wie sie zum Zeitpunkt des Zugangs dieses Entgeltgenehmigungsantrags bei der BNetzA im Extranet der Telekom Deutschland GmbH unter http://www.wholesale-telekom.de, Rubrik Extranet, Netzzusammenschaltung PSTN/ISDN hinterlegt war, zu genehmigen, soweit sie einer Genehmigungspflicht unterliegen.

1.2. hilfsweise die in Anhang 1.1 (beantragten Entgelte) aufgeführten Entgelte bis zum 30.11.2018 unter Zugrundelegung der in Anhang 3.2. dargestellten eigenen Netzstruktur der Antragstellerin zu genehmigen, soweit sie einer Genehmigungspflicht unterliegen (Ein-Ebenen-Netz, ohne Tarifzonendifferenzierung)

2. als vorläufige Sicherungsmaßnahme zur Genehmigung im Rahmen des Entgeltverfahrens im Wege der vorläufigen Anordnung die Entgelte für die Terminierungsleistung für die Leistung 01049–B.1 ab dem 20.11.2015 gemäß der beiliegenden Anhang 1.2. (vorläufige Entgeltanordnung) zu genehmigen. Die Genehmigung gem. Ziffer 2 Abs.1 dieses Entgeltantrages soll sich im Wege der vorläufigen Anordnung ebenfalls ausschließlich auf einen netzweiten Einzugsbereich beziehen.

3. Die in Anhang 7 genannten Preise für Interconnectionanschlüsse zu genehmigen.

Anhang 1.1 – Preise

Für die Terminierungsleistung („01049-B.1“)
Peak-Tarif: 0,0042 €/Min
Off-Peak-Tarif: 0,0042 €/Min

Hilfsweise beantragen wir für die Terminierungsleistung („01049-B.1“)
Peak-Tarif: 0,0024 €/Min
Off-Peak-Tarif: 0,0024 €/Min

Für die Terminierungsleistung („01049-N-B.1“)
Peak-Tarif: 0,0042 €/Min
Off-Peak-Tarif: 0,0042 €/Min

Hilfsweise beantragen wir für die Terminierungsleistung („01049-N-B.1“)
Peak-Tarif: 0,0024 €/Min
Off-Peak-Tarif: 0,0024 €/Min

Anhang 1.2 – vorläufig beantragte Preise
Es wird die vorläufige Genehmigung der Entgelte aus Anhang 1.1 beantragt.

Anlage 7

1. Entgelte für Intra-Building-Abschnitte
Pos.LeistungEntgelt (netto)
1.1Einmaliges Bereitstellungsentgelt je Intra-Building-Abschnitt 2 Mbit/s483,20 Euro
1.2Jährliches Überlassungsentgelt für den Intra-Building-Abschnitt 2 Mbit/s bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr621,92 Euro
2. Entgelt für Zentrale Zeichengabekanäle
Pos.LeistungEntgelt (netto)
2.1Jährliches Überlassungsentgelt für den Zentralen Zeichengabekanal bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr208,54 Euro


Die gemeinsame öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet statt am Freitag, 02.12.2016, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Raum 0.10.

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§ 35 Abs. 7 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;
Vorläufige Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin

In dem o. a. Verwaltungsverfahren auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin hat die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen beschlossen:

  1. Gemäß § 13 Abs. 1 S. 1 und 2 TKG i.V.m. § 12 Abs. 3 S. 1 TKG entsprechend werden die im anliegenden Beschlussentwurf tenorierten Entgelte ab dem Zeitpunkt ihres darin vorgesehenen Inkrafttretens vorläufig genehmigt.

  2. Die vorläufige Genehmigung und die zugehörigen Nebenbestimmungen gelten bis zum Wirksamwerden der Entscheidung im Hauptsacheverfahren.

Der in Bezug genommene Konsultationsentwurf wird ab dem 08.02.2017 ebenfalls auf den Internetseiten veröffentlicht.

BK3j-16/178

Zur Konsultation

Entscheidung

Stand: 08.02.2017

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