BK3-16-118
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu UKW-Antennen und Endnutzerentgelte
Antrag der Media Broadcast GmbH auf Erlass einer Entgeltgenehmigung betreffend den nationalen Markt für die UKW-Antennen(mit)benutzung;
Die Media Broadcast GmbH beantragt aufgrund des Entwurfs der Regulierungsverfügung vom 30.09.2016, Az.: BK3b-16/019, zur Änderung der Regulierungsverfügung vom 19.12.2014, Az. BK3b-14/010, die Genehmigung der nachfolgenden Entgelte mit Wirkung ab dem 01.04.2017.
Der Antrag - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden oder im Internet der Bundesnetzagentur unter „Einheitliche Informationsstelle“ eingesehen bzw. heruntergeladen werden.
Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist für den 22.11.2016, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 terminiert worden.
Anlagen
BK3-16-0118_Anlage ASt.1_Entgelte Antennen(mit)benutzung (pdf / 525 KB)
BK3-16-0118_Anlage ASt.1a_Entgelte Antennen(mit)benutzung Neufrequenzen (pdf / 95 KB)
BK3-16-0118_Anlage ASt.2_Entgelte Einmalleistungen Antennen(mit)benutzung (pdf / 120 KB)
BK3b-16/118
Stand: 14.10.2016