BK3-16-110
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)
§ 35 Abs. 7 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;
Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrages der Telekom Deutschland GmbH wegen Genehmigung der Entgelte für Interconnection-Verbindungsleistungen
In dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH wegen Genehmigung der Entgelte für Interconnection-Verbindungsleistungen (Az. BK3c-16/110), hat die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen auf die mündliche Verhandlung vom 26.10.2016 beschlossen:
1. Ab dem 01.01.2017 werden die folgenden Entgelte genehmigt:
Entgelte zu BK3-16-110 (pdf / 365 KB)
2. Die Genehmigung der Entgelte ist befristet bis zum 31.12.2018.
3. Die Anträge werden im Übrigen abgelehnt.
BK3c-16/110
BK3-16-110_Beschluss_oeffentliche_Fassung (pdf, 1 MB)
Stand: 24.07.2017