BK3-16-110
Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen
TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5;
Veröffentlichung eines Entwurfs der Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH wegen Genehmigung der Entgelte für Interconnection-Verbindungsleistungen
Nachfolgend wird gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5 TKG der Entwurf einer Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH wegen Genehmigung der Entgelte für Interconnection-Verbindungsleistungen veröffentlicht.
Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3c-16/110 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die
Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 3
Postfach 8001
53105 Bonn
oder an folgende E-Mail-Adresse:
Das Konsultationsverfahren beginnt am 07.12.2016 und endet am 21.12.2016.
Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.
Anlage
BK3-16-110_Konsultationsentwurf_oeffentliche_Fassung (pdf / 1 MB)
BK3c-16/110
Stand: 07.12.2016