BK3-16-110
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)
TKG § 36 Abs. 2 i.V.m. § 5 TKG;
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Interconnection-Verbindungsleistungen
Aufgrund des Auslaufens der bisherigen Genehmigung der Entgelte für Interconnection-Verbindungsleistungen beantragt Telekom Deutschland GmbH ab dem 01.01.2017 die nachstehenden Tarife zu genehmigen:
Entgelte zu BK3-16-110 (pdf / 365 KB)
Beantragt wird eine Genehmigung der vorstehend aufgeführten Produktvarianten für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2018.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3c-16/110 geführt.
Der Antrag nebst den beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.
Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet am 26.10.2016 um 14:00 Uhr im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, Raum 0.10 statt.
BK3c-16/110
Stand: 26.09.2016