BK3-16-106 Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen

TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5;

Veröffentlichung eines Entwurfs der Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Lycamobile Germany GmbH wegen Genehmigung der Entgelte für Terminierungs- und Zugangsleistungen im Mobilfunknetz der Antragstellerin für den Zeitraum ab 01.12.2016

Nachfolgend wird gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5 TKG der Entwurf einer Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Lycamobile Germany GmbH wegen Genehmigung der Entgelte für Terminierungs- und Zugangsleistungen im Mobilfunknetz für den Zeitraum ab 01.12.2016 veröffentlicht.

Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3a-16/106 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 3
Postfach 8001
53105 Bonn

oder an folgende E-Mail-Adresse:

BK3-Konsultation@bnetza.de

Das Konsultationsverfahren endet am 21.12.2016.

Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

Anlage
BK3-16-106_Konsultationsentwurf_oeffentliche_Fassung (pdf / 281 KB)

BK3a-16/106

Antrag & Dokumentenübersicht

Stand: 07.12.2016

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