BK3-16-105
Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen
TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5;
Veröffentlichung der Ergebnisse des Anhörungsverfahrens in dem Verwaltungsverfahren betreffend den Entwurf einer Entgeltgenehmigung auf Antrag der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG und der E-Plus Mobilfunk GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Terminierungsleistungen in ihrem Mobilfunknetz
Gemäß §§ 13 Abs. 1 S. 1, 12 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 5 TKG werden hiermit die Ergebnisse des Anhörungsverfahrens betreffend den Entwurf der Entgeltgenehmigung auf Antrag der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG und der E-Plus Mobilfunk GmbH wegen Genehmigung der Entgelte für Terminierungsleistungen in ihrem Mobilfunknetz veröffentlicht.
Die zuständige Beschlusskammer wertet derzeit die Stellungnahmen aus und prüft den Entscheidungsentwurf dahingehend, ob und ggf. inwieweit dieser im Lichte der Stellungnahmen anzupassen ist. Es ist beabsichtigt, den überarbeiteten Entwurf nach behördeninterner Information und Abstimmung (§ 132 Abs. 4 TKG) und der Beteiligung des Bundeskartellamtes (§ 123 Abs. 1) gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 TKG zügig der EU-Kommission, dem GEREK und den übrigen nationalen Regulierungsbehörden zur Verfügung zu stellen. Der Entscheidungsentwurf ist dann auf den Internetseiten der EU-Kommission abrufbar.
Im Anschluss an das Notifizierungsverfahren ergeht die endgültige Entgeltgenehmigung.
Die Entscheidung wird zu gegebener Zeit ebenfalls im Amtsblatt und auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht.
Anlagen
BK3a-16-105_Stellungnahme NetCologne GmbH (pdf / 161 KB)
BK3a-16-105_Stellungnahme NetCologne GmbH_2 (pdf / 163 KB)
BK3a-16-105_Stellungnahme Verizon (pdf / 2 MB)
BK3a-16-105_Stellungnahme Telefónica (pdf / 171 KB)
BK3-16-105
Stand: 29.12.2016