BK3-16-105
Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen
TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5;
Veröffentlichung eines Entwurfs der Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG und der E-Plus Mobilfunk GmbH wegen Genehmigung der Entgelte für Terminierungs- und Zugangsleistungen im Mobilfunknetz der Antragstellerinnen für den Zeitraum ab 01.12.2016
Nachfolgend wird gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5 TKG der Entwurf einer Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG und der E-Plus Mobilfunk GmbH wegen Genehmigung der Entgelte für Terminierungs- und Zugangsleistungen im Mobilfunknetz für den Zeitraum ab 01.12.2016 veröffentlicht.
Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3a-16/105 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die
Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 3
Postfach 8001
53105 Bonn
oder an folgende E-Mail-Adresse: BK3-Konsultation@bnetza.de
Das Konsultationsverfahren endet am 21.12.2016.
Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.
Anlage
BK3-16-105_Konsultationsentwurf_oeffentliche_Fassung (pdf / 1 MB)
BK3a-16/105
Stand: 07.12.2016