BK3-16-104
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Mobilfunk)
§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der Vodafone GmbH auf Genehmigung von Entgelten für Terminierungs- und Zugangsleistungen in den Mobilfunknetzen der Antragstellerinnen für den Zeitraum ab 01.12.2016
A) Die Vodafone GmbH hat mit Schreiben vom 21.09.2016 beantragt, die Entgelte wie nachfolgend aufgeführt zu genehmigen.
Die Entgelte für Mobilfunkterminierung mit Ursprung in EWR-Staaten werden mit Wirkung ab dem 01.12.2016 wie folgt genehmigt:
Für den Fall, dass die BNetzA die Heranziehung der Kostenunterlagen der Antragstellerin als Grundlage der Genehmigung der Entgelte für Mobilfunkterminierung mit Ursprung in EWR-Staaten ablehnen sollte, beantragt die Antragstellerin die Genehmigung dieser Mobilfunkterminierungsentgelte auf Grundlage einer internationalen Vergleichsmarktbetrachtung wie folgt:
Sollte die BNetzA auf Basis der Regulierungsverfügung vom 30.08.2016 (BK 3b-15/061) das von ihr in Auftrag gegebene, von der WIK-Consult GmbH entwickelte "Analytische Kostenmodell Mobilfunk" (nachfolgend "WIK-Kostenmodell") als Grundlage der Genehmigung der Entgelte für Mobilfunkterminierung mit Ursprung in EWR-Staaten heranziehen, beantragt die Antragstellerin höchst vorsorglich Folgendes:
Die Entgelte für Mobilfunkterminierung mit Ursprung außerhalb von EWR-Staaten werden mit Wirkung ab dem 01.12.2016 wie folgt genehmigt:
Zudem beantragt die Antragstellerin die Genehmigung der folgenden Entgelte mit Wirkung ab dem 01.12.2016:
Darüber hinaus beantragt die Antragstellerin Folgendes:
BK4-16-104_Anlage ASt1 zum VF-Antrag vom 21.09.2016 (pdf / 69 KB)
BK4-16-104_Anlage ASt2 zum VF-Antrag vom 21.09.2016 (pdf / 69 KB)
B) Die Vodafone GmbH hat mit weiterem Schreiben vom 21.09.2016 beantragt, die Entgelte für Koppelungs- und Kollokationsleistungen im Zusammenhang mit der Terminierung Mobilfunknetz der Vodafone GmbH wie nachfolgend aufgeführt zu genehmigen.
Pos. | Leistung | Preis zzgl. USt. |
---|---|---|
1.1 | Einmaliges Bereitstellungsentgelt je Intrabuilding-Abschnitt 2 Mbit/s (Entgelt gemäß BK3a-14/013, Ziffer 3 Pos. 1.1) | 483,55 € |
1.2 | Jährliches Überlassungsentgelt für den Intrabuilding-Abschnitt 2 Mbit/s bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr (Entgelt gemäß BK3a-14/013, Ziffer 3 Pos. 1.2) | 788,08 € |
1.3 | Einmaliges Bereitstellungsentgelt je Intrabuilding-Abschnitt 1 Gbit/s (Entgelt gemäß BK3c-16/008, Ziffer 3.1 Pos. 1.1.2) | 523,97 € |
1.4 | Jährliches Überlassungsentgelt für den Intrabuilding-Abschnitt 1 Gbit/s bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr (Entgelt gemäß BK3c-16/008, Ziffer 3 Pos. 1.1.2) | 1.065,81 € |
1.5 | Einmaliges Bereitstellungsentgelt je Intrabuilding-Abschnitt 10 Gbit/s (Entgelt gemäß BK3c-16/008, Ziffer 3.1 Pos. 2.1.1) | 523,97 € |
1.6 | Jährliches Überlassungsentgelt für den Intrabuilding-Abschnitt 10 Gbit/s bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr (Entgelt gemäß BK3c-16/008, Ziffer 3 Pos. 2.1.2) | 2.885,05 € |
Pos. | Leistung | Preis zzgl. USt. |
---|---|---|
2.1 | Jährliches Überlassungsentgelt für den Zentralen Zeichengabekanal (Entgelt gemäß BK3a-14/013, Ziffer 3 Pos. 2.1) | 349,76 € |
Pos. | Leistung | Preis zzgl. USt. |
---|---|---|
3.1 | Bereitstellung von Kollokationsflächen Entgelt gemäß BK3a-14/013, Ziffer 3 Pos. 3.1 | Nach Aufwand |
3.2 | Überlassung von Kollokationsflächen (Raummieten, Energieversorgung, Klimatisierung, Betriebskosten, Bestandsführung, Zutritt zu Kollokationsbereich) Entgelt gemäß BK3a-14/013, Ziffer 3 Pos. 3.1 | Nach Aufwand |
Pos. | Leistung | Preis zzgl. USt. |
---|---|---|
4.1 | Maßnahmen zur Einrichtung und Änderung der Zusammenschaltung (insbesondere Verkehrslenkung und -registrierung) (Entgelt gemäß BK3a-14/013, Ziffer 3 Pos. 4.1) | Nach Aufwand |
4.2 | Durchführung von Zusammenschaltungs- und Interoperabilitätstests (einschließlich Anmietung einer Testumgebung) (Entgelt gemäß BK3a-14/013, Ziffer 3 Pos. 4.2) | Nach Aufwand |
Pos. | Leistung | Preis zzgl. USt. |
---|---|---|
5.1 | Entstörung mit Störungsursache außerhalb des Verantwortungsbereiches von Vodafone | Nach Aufwand |
Darüber hinaus beantragt die Antragstellerin Folgendes:
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3a-16/104 geführt.
Der Antrag nebst der beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.
Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist für den 26.10.2016, 10.00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 terminiert worden.
BK3a-16/104
Stand: 23.09.2016