BK3-16-103 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Mobilfunk)

§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;

Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Terminierungs- und Zugangsleistungen im Mobilfunknetz der Antragstellerin

Die Deutsche Telekom AG hat mit Schreiben vom 21.09.2016 namens und im Auftrag der Telekom Deutschland GmbH (TDG) mit Wirkung ab dem 01.12.2016 beantragt,

1. das Entgelt für die Terminierung von Sprachverbindungen in das nationale öffentliche Mobilfunknetz der TDG (Leistung T)
a. in Höhe von 1,66 Eurocent/Minute;
2. die Entgelte für Koppelungs- und Kollokationsleistungen im nationalen öffentlichen Mobilfunknetz der TDG nach Maßgabe der Ziffer 2 der Preisliste in Anlage 1 zu genehmigen.

Die Genehmigung soll für einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren erfolgen.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3a-16/103 geführt.

Der Antrag nebst der beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist für den 26.10.2016, 10.00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 terminiert worden.

Anlage
BK4-16-103_Anlage 1 Preisliste zum Antrag TDG vom 21.09.2016 (pdf / 45 KB)

BK3a-16/103

Konsultation und vorläufiger Tenor

Entscheidung

Stand: 23.09.2016

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