BK3-16-016
Einheitliche Informationsstelle
Missbrauchsverfahren § 42 TKG
Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrages der Sendernetzbetrieb Baden-Württemberg GmbH gemäß § 42 TKG wegen missbräuchlichen Verhaltens der Media Broadcast GmbH beim Übergangsbetrieb
In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrages der Sendernetzbetrieb Baden-Württemberg GmbH wegen angeblichen Missbrauchs beträchtlicher Marktmacht durch die Erhebung von Bereitstellungsentgelten für übergangsweise erbrachte Resaleleistungen im UKW-Bereich hat die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen auf die mündliche Verhandlung vom 20.05.2016 beschlossen:
Die Anträge werden abgelehnt.
BK3b-16/016
Beschluss BK3-16-016 (pdf, 165 KB)
Stand: 29.06.2016