BK3-16-016 Einheitliche Informationsstelle
Missbrauchsverfahren § 42 TKG

Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrages der Sendernetzbetrieb Baden-Württemberg GmbH gemäß § 42 TKG wegen missbräuchlichen Verhaltens der Media Broadcast GmbH beim Übergangsbetrieb

In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrages der Sendernetzbetrieb Baden-Württemberg GmbH wegen angeblichen Missbrauchs beträchtlicher Marktmacht durch die Erhebung von Bereitstellungsentgelten für übergangsweise erbrachte Resaleleistungen im UKW-Bereich hat die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen auf die mündliche Verhandlung vom 20.05.2016 beschlossen:

Die Anträge werden abgelehnt.

BK3b-16/016

Antrag

Stand: 29.06.2016

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