BK3-16-011 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu UKW-Antennen und Endnutzerentgelte

§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;

Antrag der Media Broadcast GmbH auf Genehmigung des Entgeltes betreffend die UKW-Antennen(mit)benutzung sowie die Anzeige des Entgeltes betreffend die Über-tragung analoger Hörfunksignale für den Einzelstandort Schmallenberg, 89,1 MHz

Die Media Broadcast GmbH beantragt aufgrund der Regulierungsverfügung vom 19.12.2014, Az.: BK3b-14/010, die nachträgliche Genehmigung des Vorleistungsentgeltes mit 9.533 € für den Einzelstandort Schmallenberg, Frequenz 89,1 MHz, für den Zeitraum 01.01.2016 bis 31.03.2017

und zeigt nachträglich das Endnutzerentgelt für den Einzelstandort Schmallenberg, Frequenz 89,1 MHz, für den Zeitraum 01.01.2016 bis 31.03.2017 an.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3a-16/011 geführt.

Der Antrag - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist für den 06.04.2016, 15:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 terminiert worden.

BK3a-16/011

Entscheidung

Stand: 14.03.2016

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