BK3-16-010 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu UKW-Antennen und Endnutzerentgelte

§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;

Antrag der Media Broadcast GmbH auf Genehmigung des Entgeltes betreffend die UKW-Antennen(mit)benutzung sowie die Anzeige des Entgeltes betreffend die Übertragung analoger Hörfunksignale für den Einzelstandort Hagen 107,7 MHz

Die Media Broadcast GmbH beantragt aufgrund der Regulierungsverfügung vom 19.12.2014, Az.: BK3b-14/010, die nachträgliche Genehmigung des Vorleistungsentgeltes mit 13.673 € für den Einzelstandort Hagen, Frequenz 107,7 MHz, für den Zeitraum 01.01.2016 bis 31.03.2017 und zeigt nachträglich das Endnutzerentgelt für den Einzelstandort Hagen, Frequenz 107,7 MHz, für den Zeitraum 01.01.2016 bis 31.03.2017 an.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3a-16/010 geführt.

Der Antrag - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist für den 18.03.2016, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 terminiert worden.

BK3a-16/010

Entscheidung

Stand: 24.02.2016

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