BK3-16-008
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Breitband-IP-Netzen
§ 35 Abs. 7 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG
Tenor der vorläufigen Genehmigung der Entgelte für den Zugang zu einem einheitlichen Bitstrom-Produkt auf Basis von Ethernet-Bitstrom (Layer-2 BSA) der Telekom Deutschland GmbH
In dem o.g. Entgeltgenehmigungsverfahren hat die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen beschlossen:
- Gemäß § 13 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 12 Abs. 3 S. 1 Alt. 2 TKG entsprechend werden die im anliegenden Beschlussentwurf tenorierten Entgelte vorläufig genehmigt.
- Die vorläufige Genehmigung gilt bis zum Wirksamwerden der Entscheidung im Hauptsacheverfahren.*
Der gegenständliche Konsultationsentwurf wird unter dem nachfolgenden Link veröffentlicht:
Anlage
BK3-16-008_Konsultationsentwurf_oeffentliche_Fassung (pdf / 758 KB)
BK3c-16/008
Stand: 29.06.2016