BK3-16-008 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Breitband-IP-Netzen

§ 35 Abs. 7 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG

Tenor der vorläufigen Genehmigung der Entgelte für den Zugang zu einem einheitlichen Bitstrom-Produkt auf Basis von Ethernet-Bitstrom (Layer-2 BSA) der Telekom Deutschland GmbH

In dem o.g. Entgeltgenehmigungsverfahren hat die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen beschlossen:

  1. Gemäß § 13 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 12 Abs. 3 S. 1 Alt. 2 TKG entsprechend werden die im anliegenden Beschlussentwurf tenorierten Entgelte vorläufig genehmigt.

  2. Die vorläufige Genehmigung gilt bis zum Wirksamwerden der Entscheidung im Hauptsacheverfahren.*

Der gegenständliche Konsultationsentwurf wird unter dem nachfolgenden Link veröffentlicht:

Anlage
BK3-16-008_Konsultationsentwurf_oeffentliche_Fassung (pdf / 758 KB)

BK3c-16/008

Stand: 29.06.2016

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