BK3-16-008 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Breitband-IP-Netzen

§ 35 Abs. 7 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;

Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für den Zugang zu einem einheitlichen Bitstrom-Produkt auf Basis von Ethernet-Bitstrom (Layer-2 BSA) der Telekom Deutschland GmbH

Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat auf die mündliche Verhandlung vom 17.03.2016 beschlossen:

  1. Folgende Entgelte für den Zugang zu einem einheitlichen Bitstrom-Produkt auf Basis von Ethernet-Bitstrom (L2-BSA) werden genehmigt:

    Entgelte zu BK3-16-008 (pdf / 92 KB)

  2. Die Genehmigung ist befristet bis zum 30.11.2017.

  3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

BK3c-16/008

Stand: 16.01.2017

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