BK3-16-008 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Breitband-IP-Netzen

§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG

Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für den Zugang zu einem einheitlichen Bitstrom-Produkt auf Basis von Ethernet-Bitstrom (Layer-2 BSA)

Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 19.02.2016 einen Antrag GmbH auf Genehmigung der Entgelte für den Zugang zu einem einheitlichen Bitstrom-Produkt auf Basis von Ethernet-Bitstrom (Layer-2 BSA) eingereicht.

Darin beantragt sie für den Zeitraum ab dem 01.01.2016 die folgenden Entgelte bis zum 31.12.2018 zu genehmigen:

1. Standardangebot Layer-2 BSA

a. für L2 BSA-ADSL Stand Alone die Entgelte gemäß der als Anlage 2 beigefügten Preisliste,

b. für L2 BSA-VDSL Stand Alone die Entgelte gemäß der als Anlage 3 beigefügten Preisliste,

c. für die L2 BSA-Übergabeanschlüsse die Entgelte gemäß der als Anlage 4 beigefügten Preisliste,

2. Zusatzvereinbarungen Traffic Layer-2 BSA

a. für einen inkludierten Transport-Anteil in der Verkehrsklasse Realtime für Voice-Traffic für im Netz der Telekom Deutschland GmbH geschaltete L2-BSA–Access-Teilleistungen die Entgelte gemäß der als Anlage 5 beigefügten Zusatzvereinbarung Voice,

b. für den Transport von IPTV-Traffic für im Netz der Telekom Deutschland GmbH geschaltete L2-BSA VDSL Stand Alone Anschlüsse und L2-BSA ADSL Stand Alone Anschlüsse die Entgelte gemäß der als Anlage 6 beigefügten Zusatzvereinbarung IP-TV,

3. Zusatzvereinbarungen Kontingentmodelle Layer-2 BSA

a. für die Inanspruchnahme eines bundesweiten NGA-Kontingentmodells VDSL für L2-BSA die Entgelte gemäß der als Anlage 7 beigefügten Zusatzvereinbarung NGA-Kontingentmodell,

b. für die Inanspruchnahme eines regionalen NGA-Kontingentmodells VDSL für L2-BSA die Entgelte gemäß der als Anlage 8 beigefügten Zusatzvereinbarung NGA-Kontingentmodell,

c. für das mit [BuGG] vereinbarte NGA-Kontingentmodells VDSL für L2-BSA die Entgelte gemäß der als Anlage 9 beigefügten Vereinbarung.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3c-16/008 geführt.

Der Antrag nebst der beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist für den 17.03.2016, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 terminiert worden.

Anlagen
L2-BSA Anlage 2_Preise_ADSL-SA (pdf / 98 KB)
L2-BSA Anlage 3_Preise_VDSL-SA (pdf / 95 KB)
L2-BSA Anlage 4_Preise_CÜA (pdf / 62 KB)
L2-BSA Anlage 5_ZV_Realtim (pdf / 51 KB)
L2-BSA Anlage 6_ZV IPTV (pdf / 108 KB)
L2-BSA Anlage 7a_HV für VDSL im K (pdf / 193 KB)
L2-BSA Anlage 7b_Kontingent (pdf / 192 KB)
L2-BSA Anlage 8a_HV für VDSL im K (pdf / 154 KB)
L2-BSA Anlage 8b_reg Kontingent (pdf / 186 KB)
L2-BSA Anlage 9_MoU-geschwärzt (pdf / 142 KB)

BK3c-16/008

Konsultation & Tenor der vorl. Genehmigung

Entscheidung

Stand: 23.02.2016

Mastodon