BK3-16-006 Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen

§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;

Veröffentlichung des Entwurfs einer Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung bzw. Anordnung der Entgelte für den Zugang im Multifunktionsgehäuse und zu Kabelkanälen sowie auf Genehmigung der Entgelte für den Zugang zu unbeschalteter Glasfaser, jeweils ab 01.07.2016

Nachfolgend wird der Entwurf einer Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung bzw. Anordnung der Entgelte für den Zugang im Multifunktionsgehäuse und zu Kabelkanälen sowie auf Genehmigung der Entgelte für den Zugang zu unbeschalteter Glasfaser, jeweils ab 01.07.2016, veröffentlicht.

Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3a-16/006 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 3
Postfach 8001
53105 Bonn oder an folgende E-Mail-Adresse:

BK3-Konsultation@bnetza.de

Das Konsultationsverfahren beginnt am 20.04.2016 und endet am 04.05.2016.

Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

Anlage:
BK3-16-0006_Konsultationsentwurf (pdf / 358 KB)

BK3a-16/006

Ergebnisse des Anhörungsverfahrens

Antrag & Dokumentenübersicht

Stand: 20.04.2016

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