BK3-16-006 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss

§ 35 Abs. 7 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;

Genehmigung bzw. Anordnung der Entgelte auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH für den Zugang im Multifunktionsgehäuse und zu Kabelkanälen sowie auf Genehmigung der Entgelte für den Zugang zu unbeschalteter Glasfaser jeweils ab 01.07.2016

In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung bzw. Anordnung der Entgelte auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH für den Zugang im Multifunktionsgehäuse und zu Kabelkanälen sowie auf Genehmigung der Entgelte für den Zugang zu unbeschalteter Glasfaser jeweils ab 01.07.2016 hat die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 29.06.2016 beschlossen:

I. Genehmigung von MFG/KKA/GF-Entgelten
Für den vertraglich vereinbarten Zugang im Multifunktionsgehäuse, zu Kabelkanälen zwischen Kabelverzweiger und Hauptverteiler bzw. zwischen Kabelverzweigern und zu unbeschalteter Glasfaser zwischen dem Kabelverzweiger und dem Hauptverteiler werden die Entgelte mit Wirkung ab dem 01.07.2016 wie folgt genehmigt:

1. Entgelte für den Zugang im Multifunktionsgehäuse

1.1 Angebotsphase
Pos.LeistungEntgelt
1.1.1 Bereitstellungsentgelt für die Projektierung im Rahmen der Angebotsphase32,69 €
1.1.2Bereitstellungsentgelt für die Auftragsabwicklung und Fakturierung im Rahmen der Angebotsphase74,11 €
1.2 Bereitstellungsphase
Pos.LeistungEntgelt
1.2.1Bereitstellungsentgelt für den Zugang im MFG204,64 €
1.2.2Bereitstellungsentgelt für die Auftragsabwicklung und Fakturierung im Rahmen der Bereitstellungsphase80,70 €
1.3 Überlassungsphase
Pos.LeistungEntgelt
1.3.1Monatliches Überlassungsentgelt für den EinbauplatzKUNDE hat für die Kollokation im MFG ein laufendes monatliches Entgelt zu entrichten. Der Betrag ist abhängig von der Anzahl der Nutzer im MFG. Für den Fall der Bereitstellung einer virtuellen Kollokation ist diese gemeinsam mit der Nutzung des MFG, an der die virtuelle Kollokation angebunden ist, zu betrachten.

Pro Nutzung beträgt das Entgelt 90,14 € geteilt durch die Anzahl der Nutzer.
1.3.2Jährliches Entgelt für die laufende Bestandsführung und Fakturierung47,49 €
1.3.3Entgelt für den Stromverbrauch im MFGSiehe Beschluss Kollokationsstrom, letztmalig genehmigt mit Beschluss vom 30.11.2015 (Az. BK 3c-15/036).
1.4 Kündigungsphase
Pos.LeistungEntgelt
1.4.1Kündigung des Zugangs im MFG54,24 €
1.4.2Bereitstellungsentgelt für die Auftragsabwicklung und Fakturierung im Rahmen der Kündigungsphase91,27 €

2. Entgelte für den Zugang zu Kabelkanälen zwischen dem Kabelverzweiger und dem Hauptverteiler bzw. zwischen Kabelverzweigern

2.1 Angebotsphase
Pos.LeistungEntgelt
2.1.1Bereitstellungsentgelt für die Auftragsabwicklung und Fakturierung im Rahmen der Angebotsphase81,55 €
2.1.2Bereitstellungsentgelt für die Kapazitätsprüfung vor Ort, einmalig je Rohrmeter0,60 €
2.1.3Bereitstellungsentgelt für die Projektierung im Rahmen der Angebotsphase inkl. Lageplan und technischer Dokumentation, einmalig je MFG/KVz-Anbindung23,83 €
2.2 Bereitstellungsphase
Pos.LeistungEntgelt
2.2.1Bereitstellungsentgelt für die Auftragsabwicklung und Fakturierung im Rahmen der Bereitstellungsphase107,37 €
2.2.2Bereitstellungsentgelt für die Projektierung im Rahmen der Bereitstellungsphase inkl. technischer Dokumentation, einmalig je MFG/KVZ-Anbindungnach Aufwand
2.3 Überlassungsphase
Pos.LeistungEntgelt
2.3.1Verwaltungskosten, monatlich je MFG3,96 €
2.3.2Überlassung eines Viertels eines Kabelkanalrohrs in einem Mehrfachrohr, monatlich je Rohrmeter0,04 €
2.3.3Technischer Sicherheitsservice beim Einziehen der Glasfaser durch den Kundennach Aufwand
2.3.4Technischer Sicherheitsservice zum Zugang zum Viertelrohr bei Entstörung der Glasfaser des Kundennach Aufwand
2.3.5 Bereitstellungsentgelt für das Einziehen der Glasfaser zwischen Kollokationsfläche und letztem Kabelschacht auf öffentlichem Grund, einmalig
Pos.LeistungEntgelt
2.3.5.1Bearbeitungspauschale für die Projektierung im Rahmen der Angebotserstellung171,64 €
2.3.5.2Bearbeitungspauschale für die Feinprojektierung, Baubegleitung und Abnahme im Falle der Herrichtung und Erweiterung381,05 €
2.3.5.3MontageleistungenPreisliste „Montage“
2.3.5.4Neu erforderliche Montageleistungen, welche nicht in Preisliste „Montage“ enthalten sindnach Aufwand
2.3.5.5MaterialienPreisliste „Materialien“
2.3.5.6Neu erforderliche Materialien, welche nicht in Preisliste „Materialien“ enthalten sindNach Aufwand

2.3.6 Bereitstellung/Beauftragung des Sicherheitsservices für die Bereitstellung und Entstörung: 35,93 €

2.4 Kündigung
Pos.LeistungEntgelt
2.4.1Bereitstellungsentgelt für die Auftragsabwicklung und Fakturierung im Rahmen der Kündigungsphase65,29 €
2.4.2Kündigungsabwicklung inkl. technischer Dokumentation, einmalig je MFG/KVZ-Anbindung38,19 €
2.4.3Technischer Sicherheitsservice beim Ausziehen der Glasfaser durch den Kundennach Aufwand
2.4.4Bereitstellung/Beauftragung des Sicherheitsservices für die Kündigung35,93 €

Hinweise:

a. Für die nach Aufwand abzurechnenden Leistungsentgelte gilt die Preisliste „Installation und Instandsetzung nach Aufwand“ der Antragstellerin vom 25.10.2012.

b. Hinsichtlich der aufgeführten Preislisten „Montage“ und „Materialien“ gelten die jeweiligen Konditionen der im Rahmen der Verfahren zur TAL-Kollokation festgelegten Preislisten (zuletzt genehmigt mit Beschluss BK 3a-15/034 vom 30.11.2015).
3. Entgelte für den Zugang zur unbeschalteten Glasfaser zwischen dem Kabelverzweiger und dem Hauptverteiler
Pos.LeistungEntgelt
3.1.1Bereitstellung von zwei unbeschalteten Glasfasern, einmalig48,34 €
3.1.2Überlassung von zwei unbeschalteten Glasfasern, monatlich46,76 €
3.1.3Expressentstörung von zwei unbeschalteten GlasfasernEs gilt das jeweils genehmigte Entgelt für die TAL-CEE, letztmalig genehmigt mit Beschluss vom 30.06.2014 (Az. BK 3c-14-001).
3.1.4Kündigung von zwei unbeschalteten Glasfasern, einmalig18,78 €


II. Anordnung von MFG/KKA-Entgelten
Für die angeordneten Zugänge der Antragsgegnerinnen zu 1. bis 4. im Multifunktionsgehäuse sowie zu Kabelkanälen zwischen Kabelverzweiger und Hauptverteiler bzw. zwischen Kabelverzweigern der Antragstellerin werden die unter Ziffer I.1. und I.2. genehmigten Entgelte mit Wirkung ab dem 01.07.2016 angeordnet.

III. Befristung
Die Entgeltgenehmigungen unter Ziffer I. sowie die Entgeltanordnungen unter Ziffer II. sind bis zum 30.06.2019 befristet.

BK 3a-16/006

Stand: 30.06.2016

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