BK3-16-006
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss
§ 35 Abs. 7 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;
Genehmigung bzw. Anordnung der Entgelte auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH für den Zugang im Multifunktionsgehäuse und zu Kabelkanälen sowie auf Genehmigung der Entgelte für den Zugang zu unbeschalteter Glasfaser jeweils ab 01.07.2016
In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung bzw. Anordnung der Entgelte auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH für den Zugang im Multifunktionsgehäuse und zu Kabelkanälen sowie auf Genehmigung der Entgelte für den Zugang zu unbeschalteter Glasfaser jeweils ab 01.07.2016 hat die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 29.06.2016 beschlossen:
I. Genehmigung von MFG/KKA/GF-Entgelten
Für den vertraglich vereinbarten Zugang im Multifunktionsgehäuse, zu Kabelkanälen zwischen Kabelverzweiger und Hauptverteiler bzw. zwischen Kabelverzweigern und zu unbeschalteter Glasfaser zwischen dem Kabelverzweiger und dem Hauptverteiler werden die Entgelte mit Wirkung ab dem 01.07.2016 wie folgt genehmigt:
1. Entgelte für den Zugang im Multifunktionsgehäuse
Pos. | Leistung | Entgelt |
---|---|---|
1.1.1 | Bereitstellungsentgelt für die Projektierung im Rahmen der Angebotsphase | 32,69 € |
1.1.2 | Bereitstellungsentgelt für die Auftragsabwicklung und Fakturierung im Rahmen der Angebotsphase | 74,11 € |
Pos. | Leistung | Entgelt |
---|---|---|
1.2.1 | Bereitstellungsentgelt für den Zugang im MFG | 204,64 € |
1.2.2 | Bereitstellungsentgelt für die Auftragsabwicklung und Fakturierung im Rahmen der Bereitstellungsphase | 80,70 € |
Pos. | Leistung | Entgelt |
---|---|---|
1.3.1 | Monatliches Überlassungsentgelt für den Einbauplatz | KUNDE hat für die Kollokation im MFG ein laufendes monatliches Entgelt zu entrichten. Der Betrag ist abhängig von der Anzahl der Nutzer im MFG. Für den Fall der Bereitstellung einer virtuellen Kollokation ist diese gemeinsam mit der Nutzung des MFG, an der die virtuelle Kollokation angebunden ist, zu betrachten. Pro Nutzung beträgt das Entgelt 90,14 € geteilt durch die Anzahl der Nutzer. |
1.3.2 | Jährliches Entgelt für die laufende Bestandsführung und Fakturierung | 47,49 € |
1.3.3 | Entgelt für den Stromverbrauch im MFG | Siehe Beschluss Kollokationsstrom, letztmalig genehmigt mit Beschluss vom 30.11.2015 (Az. BK 3c-15/036). |
Pos. | Leistung | Entgelt |
---|---|---|
1.4.1 | Kündigung des Zugangs im MFG | 54,24 € |
1.4.2 | Bereitstellungsentgelt für die Auftragsabwicklung und Fakturierung im Rahmen der Kündigungsphase | 91,27 € |
2. Entgelte für den Zugang zu Kabelkanälen zwischen dem Kabelverzweiger und dem Hauptverteiler bzw. zwischen Kabelverzweigern
Pos. | Leistung | Entgelt |
---|---|---|
2.1.1 | Bereitstellungsentgelt für die Auftragsabwicklung und Fakturierung im Rahmen der Angebotsphase | 81,55 € |
2.1.2 | Bereitstellungsentgelt für die Kapazitätsprüfung vor Ort, einmalig je Rohrmeter | 0,60 € |
2.1.3 | Bereitstellungsentgelt für die Projektierung im Rahmen der Angebotsphase inkl. Lageplan und technischer Dokumentation, einmalig je MFG/KVz-Anbindung | 23,83 € |
Pos. | Leistung | Entgelt |
---|---|---|
2.2.1 | Bereitstellungsentgelt für die Auftragsabwicklung und Fakturierung im Rahmen der Bereitstellungsphase | 107,37 € |
2.2.2 | Bereitstellungsentgelt für die Projektierung im Rahmen der Bereitstellungsphase inkl. technischer Dokumentation, einmalig je MFG/KVZ-Anbindung | nach Aufwand |
Pos. | Leistung | Entgelt |
---|---|---|
2.3.1 | Verwaltungskosten, monatlich je MFG | 3,96 € |
2.3.2 | Überlassung eines Viertels eines Kabelkanalrohrs in einem Mehrfachrohr, monatlich je Rohrmeter | 0,04 € |
2.3.3 | Technischer Sicherheitsservice beim Einziehen der Glasfaser durch den Kunden | nach Aufwand |
2.3.4 | Technischer Sicherheitsservice zum Zugang zum Viertelrohr bei Entstörung der Glasfaser des Kunden | nach Aufwand |
Pos. | Leistung | Entgelt |
---|---|---|
2.3.5.1 | Bearbeitungspauschale für die Projektierung im Rahmen der Angebotserstellung | 171,64 € |
2.3.5.2 | Bearbeitungspauschale für die Feinprojektierung, Baubegleitung und Abnahme im Falle der Herrichtung und Erweiterung | 381,05 € |
2.3.5.3 | Montageleistungen | Preisliste „Montage“ |
2.3.5.4 | Neu erforderliche Montageleistungen, welche nicht in Preisliste „Montage“ enthalten sind | nach Aufwand |
2.3.5.5 | Materialien | Preisliste „Materialien“ |
2.3.5.6 | Neu erforderliche Materialien, welche nicht in Preisliste „Materialien“ enthalten sind | Nach Aufwand |
2.3.6 Bereitstellung/Beauftragung des Sicherheitsservices für die Bereitstellung und Entstörung: 35,93 €
Pos. | Leistung | Entgelt |
---|---|---|
2.4.1 | Bereitstellungsentgelt für die Auftragsabwicklung und Fakturierung im Rahmen der Kündigungsphase | 65,29 € |
2.4.2 | Kündigungsabwicklung inkl. technischer Dokumentation, einmalig je MFG/KVZ-Anbindung | 38,19 € |
2.4.3 | Technischer Sicherheitsservice beim Ausziehen der Glasfaser durch den Kunden | nach Aufwand |
2.4.4 | Bereitstellung/Beauftragung des Sicherheitsservices für die Kündigung | 35,93 € |
Hinweise:
b. Hinsichtlich der aufgeführten Preislisten „Montage“ und „Materialien“ gelten die jeweiligen Konditionen der im Rahmen der Verfahren zur TAL-Kollokation festgelegten Preislisten (zuletzt genehmigt mit Beschluss BK 3a-15/034 vom 30.11.2015).
Pos. | Leistung | Entgelt |
---|---|---|
3.1.1 | Bereitstellung von zwei unbeschalteten Glasfasern, einmalig | 48,34 € |
3.1.2 | Überlassung von zwei unbeschalteten Glasfasern, monatlich | 46,76 € |
3.1.3 | Expressentstörung von zwei unbeschalteten Glasfasern | Es gilt das jeweils genehmigte Entgelt für die TAL-CEE, letztmalig genehmigt mit Beschluss vom 30.06.2014 (Az. BK 3c-14-001). |
3.1.4 | Kündigung von zwei unbeschalteten Glasfasern, einmalig | 18,78 € |
II. Anordnung von MFG/KKA-Entgelten
Für die angeordneten Zugänge der Antragsgegnerinnen zu 1. bis 4. im Multifunktionsgehäuse sowie zu Kabelkanälen zwischen Kabelverzweiger und Hauptverteiler bzw. zwischen Kabelverzweigern der Antragstellerin werden die unter Ziffer I.1. und I.2. genehmigten Entgelte mit Wirkung ab dem 01.07.2016 angeordnet.
III. Befristung
Die Entgeltgenehmigungen unter Ziffer I. sowie die Entgeltanordnungen unter Ziffer II. sind bis zum 30.06.2019 befristet.
BK 3a-16/006
BK3-16-0006_Beschluss_Download_BF (pdf, 2 MB)
Stand: 30.06.2016