BK3-16-006
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss
§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung bzw. Anordnung der Entgelte für den Zugang im Multifunktionsgehäuse und zu Kabelkanälen, sowie auf Genehmigung der Entgelte für den Zugang zu unbeschalteter Glasfaser jeweils ab 01.07.2016
Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 05.02.2016 den o. g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt,
- Versatel GmbH,
- Telefonica Germany GmbH & Co. OHG,
- EWE TEL GmbH und
- Vodafone GmbH
die Entgelte für den Zugang im Multifunktionsgehäuse und zu Kabelkanälen gemäß den als Anlagen 1.1 und 1.2 beigefügten Preislisten ab dem 01.07.2016 anzuordnen.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3a-16/006 geführt.
Der Antrag nebst den beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.
Die öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet am 02.03.2016 um 13.00 Uhr im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 statt.
BK 3a-16/006
Anlage: Preislisten
Anlage 1.1
Preisliste für den Zugang im Multifunktionsgehäuse
Nr. | Leistung | Preis ohne USt. in EUR |
---|---|---|
1.1 | Bereitstellungsentgelt für die Projektierung im Rahmen der Angebotsphase | 33,36 |
1.2 | Bereitstellungsentgelt für die Auftragsabwicklung und Fakturierung im Rahmen der Angebotsphase | 118,22 |
Nr. | Leistung | Preis ohne USt. in EUR |
---|---|---|
2.1 | Bereitstellungsentgelt für den Zugang im MFG | 286,71 |
2.2 | Bereitstellungsentgelt für die Auftragsabwicklung und Fakturierung im Rahmen der Bereitstellungsphase | 130,28 |
Nr. | Leistung | Preis ohne USt. in EUR |
---|---|---|
3.1 | Monatliches Überlassungsentgelt für den Einbauplatz | 176,98¹ (geteilt durch die Anzahl der Nutzer) |
3.2 | Jährliches Entgelt für die laufende Bestandsführung und Fakturierung | 61,27 |
3.3 | Entgelt für den Stromverbrauch im MFG der Telekom | jeweils genehmigtes Entgelt für Kollokationsstrom derzeit genehmigt mit Beschluss vom 30.11.2015 (BK3c-15/036) i.H.v. 0,2004 € / kWh |
¹KUNDE hat für den Zugang im MFG ein laufendes monatliches Entgelt zu entrichten. Der Betrag ist abhängig von der Anzahl der Nutzer (entspricht einem Einbauplatz im MFG), wobei in den überwiegenden Fällen Telekom der 1. Nutzer ist. Für den ersten Nutzer beträgt das Entgelt 176,98 EURO am MFG-Standort. Für den Fall eines neu zu errichtenden Nebensteller-MFG gilt dieser nicht als neuer Standort. Der erste Nutzer in diesem Nebensteller-MFG ist somit als weiterer Kunde (z.B. fünfter Kunde) neben den bereits vorhandenen Kunden am MFG-Standort zu betrachten und nicht als erster/ein Kunde im neu errichteten Nebensteller-MFG.
Ein Nutzer im MFG: der Nutzer trägt 100%
Zwei Nutzer: jeder Nutzer trägt jeweils 50% usw.
Nr. | Leistung | Preis ohne USt. in EUR |
---|---|---|
4.1 | Kündigung des Zugangs im MFG | 55,57 |
4.2 | Bereitstellungsentgelt für die Auftragsabwicklung und Fakturierung im Rahmen der Kündigungsphase | 169,07 |
Anlage 1.2
Preisliste für den Zugang zu Kabelkanälen zwischen dem Kabelverzweiger und dem Hauptverteiler bzw. zwischen Kabelverzweigern
Nr. | Leistung | Preis ohne USt. in EUR |
---|---|---|
1.1 | Bereitstellungsentgelt für die Auftragsabwicklung und Fakturierung im Rahmen der Angebotsphase | 137,39 |
1.2 | Bereitstellungsentgelt für die Kapazitätsprüfung vor Ort, einmalig je Rohrmeter | 1,25 |
1.3 | Bereitstellungsentgelt für die Projektierung im Rahmen der Angebotsphase inkl. Lageplan und technischer Dokumentation, einmalig je MFG-/KVz-Anbindung | 24,82 |
Nr. | Leistung | Preis ohne USt. in EUR |
---|---|---|
2.1 | Bereitstellungsentgelt für die Auftragsabwicklung und Fakturierung im Rahmen der Bereitstellungsphase | 160,89 |
2.2 | Bereitstellungsentgelt für die Projektierung im Rahmen der Bereitstellungsphase inkl. technischer Dokumentation, einmalig je MFG-/KVz-Anbindung | gem. Preisliste „Installation und Instandsetzung nach Aufwand“ vom 25.10.2012 Nr 1.4, 1.6, 2.0 |
Nr. | Leistung | Preis ohne USt. in EUR |
---|---|---|
3.1 | Verwaltungskosten, monatlich je MFG | 5,11 |
3.2 | Überlassung eines Viertels eines Kabelkanalrohrs in einem Mehrfachrohr, monatlich je Rohrmeter | 0,38 |
3.3 | Technischer Sicherheitsservice beim Einziehen der Glasfaser durch den Kunden | gem. Preisliste „Installation undInstandsetzung nach Aufwand“ vom 25.10.2012 Nr.1.4, 1.6, 2.0 |
3.4 | Technischer Sicherheitsservice zum Zugang zum Viertelrohr bei Entstörung der Glasfaser des Kunden | gem. Preisliste „Installation und Instandsetzung nach Aufwand“ vom 25.10.2012 Nr.1.4, 1.6, 2.0 |
3.5 | Bereitstellung/Beauftragung des Sicherheitsservices für die Bereitstellung und Entstörung | 70,76 |
Nr. | Leistung | Preis ohne USt. in EUR |
---|---|---|
4.1 | Bereitstellungsentgelt für die Auftragsabwicklung und Fakturierung im Rahmen der Kündigungsphase | 143,39 |
4.2 | Kündigungsabwicklung inkl. technischer Dokumentation, einmalig je MFG-/KVz-Anbindung | 38,19 |
4.3 | Technischer Sicherheitsservice beim Ausziehen der Glasfaser durch den Kunden | gem. Preisliste „Installation und Instandsetzung nach Aufwand“ vom 25.10.2012 Nr.1.4, 1.6, 2.0 |
4.4 | Bereitstellung/Beauftragung des Sicherheitsservices für die Kündigung | 70,76 |
5 Zusätzliche Leistungen
Das Bereitstellungsentgelt für das Einziehen der Glasfaser zwischen der Kollokationsfläche und dem letztem Kabelschacht auf öffentlichem Grund wird wie folgt abgerechnet:
Nr. | Leistung | Preis ohne USt. in EUR |
---|---|---|
5.1 | die Projektierung im Rahmen der Angebotserstellung | jeweils genehmigte Bearbeitungspauschale für die Projektierung im Rahmen der Angebotserstellung für das Weiterführungskabel bei der TAL-Kollokation derzeit genehmigt in Ziffer 1.2 d. TAL-Kollokations-Beschluss vom 30.11.2015 (BK3a-15/034) i.H.v. 171,64 |
5.2 | die Feinprojektierung, Baubegleitung und Abnahme im Falle der Herrichtung und Erweiterung | jeweils genehmigte Bearbeitungspauschale für die Feinprojektierung, Baubegleitung und Abnahme im Falle der Herrichtung von Weiterführungskabeln bei der TAL-Kollokation derzeit genehmigt in Ziffer 1.5 e.1 TAL-Kollokations-Beschluss vom 30.11.2015 (BK3a-15/034) i.H.v. 381,05 |
Nr. | Leistung | Preis ohne USt. in EUR |
---|---|---|
5.3.1 | Montageleistungen | jeweils genehmigte Entgelte gem. Preisliste „Montage“ TAL-Kollokation derzeit genehmigt in Ziffer 1.5 k.1 TAL-Kollokations-Beschluss vom 30.11.2015 (BK3a-15/034) |
5.3.2 | Neu erforderliche Montageleistungen, die nicht in der Preisliste „Montage“ TAL-Kollokation enthalten sind | gem. Preisliste „Installation und Instandsetzung nach Aufwand“ vom 25.10.2012 Nr.1.4, 1.6, 2.0 |
Nr. | Leistung | Preis ohne USt. in EUR |
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5.4.1 | Materialien | jeweils genehmigte Entgelte gem. Preisliste „Material“ TAL-Kollokation derzeit genehmigt in Ziffer 1.5 l.1 TAL-Kollokations-Beschluss vom 30.11.2015 (BK3a-15/034) |
5.4.2 | Neu erforderliche Materialien, die nicht in der Preisliste „Material“ TAL-Kollokation enthalten sind | Verrechnung in Höhe der tatsächlichen Auslagen der Telekom |
Anlage 1.3
Preisliste für den Zugang zur unbeschalteten Glasfaser zwischen dem Kabelverzweiger und dem Hauptverteiler
1. Bereitstellung von zwei unbeschalteten Glasfasern (einmalig): 66,49 €
2. Überlassung von zwei unbeschalteten Glasfasern (monatlich): 225,24 €
3. Expressentstörung von zwei unbeschalteten Glasfasern (einmalig): es gilt das jeweils genehmigte Entgelt für die TAL-CEE, derzeit genehmigt mit Beschluss vom 30.06.2014 (BK3c-14/001/E21.01.2014) i.H.v. 27,03 €.
4. Kündigung von zwei unbeschalteten Glasfasern (einmalig): 29,68 €
Die Preise sind Netto-Preise und sind zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen.
BK31-16/006
Stand: 10.02.2016