BK3-16-006 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss

§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;

Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung bzw. Anordnung der Entgelte für den Zugang im Multifunktionsgehäuse und zu Kabelkanälen, sowie auf Genehmigung der Entgelte für den Zugang zu unbeschalteter Glasfaser jeweils ab 01.07.2016

Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 05.02.2016 den o. g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt,

1. gegenüber den Antragsgegnerinnen:
- Versatel GmbH,
- Telefonica Germany GmbH & Co. OHG,
- EWE TEL GmbH und
- Vodafone GmbH

die Entgelte für den Zugang im Multifunktionsgehäuse und zu Kabelkanälen gemäß den als Anlagen 1.1 und 1.2 beigefügten Preislisten ab dem 01.07.2016 anzuordnen.
2. die Entgelte für den Zugang im Multifunktionsgehäuse, zu Kabelkanälen und zu unbeschalteten Glasfasen gemäß den als Anlagen 1.1, 1.2 und 1.3 beigefügten Preislisten ab dem 01.07.2016 zu genehmigen.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3a-16/006 geführt.

Der Antrag nebst den beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Die öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet am 02.03.2016 um 13.00 Uhr im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 statt.

BK 3a-16/006

Anlage: Preislisten

Anlage 1.1

Preisliste für den Zugang im Multifunktionsgehäuse

1 Angebotsphase (Phase vom Auftragseingang des Carriers bis zur Bestellbestätigung durch die Telekom bzw. bis zur Abgabe des Alternativangebotes durch die Telekom an den Carrier)
Nr.LeistungPreis ohne USt. in EUR
1.1Bereitstellungsentgelt für die Projektierung im Rahmen der Angebotsphase33,36
1.2Bereitstellungsentgelt für die Auftragsabwicklung und Fakturierung im Rahmen der Angebotsphase118,22
2 Bereitstellungsphase
Nr.LeistungPreis ohne USt. in EUR
2.1Bereitstellungsentgelt für den Zugang im MFG286,71
2.2Bereitstellungsentgelt für die Auftragsabwicklung und Fakturierung im Rahmen der Bereitstellungsphase130,28
3 Überlassungsphase
Nr.LeistungPreis ohne USt. in EUR
3.1Monatliches Überlassungsentgelt für den Einbauplatz 176,98¹
(geteilt durch die Anzahl der Nutzer)
3.2Jährliches Entgelt für die laufende Bestandsführung und Fakturierung61,27
3.3Entgelt für den Stromverbrauch im MFG der Telekomjeweils genehmigtes Entgelt für Kollokationsstrom derzeit genehmigt mit Beschluss vom 30.11.2015 (BK3c-15/036) i.H.v. 0,2004 € / kWh

¹KUNDE hat für den Zugang im MFG ein laufendes monatliches Entgelt zu entrichten. Der Betrag ist abhängig von der Anzahl der Nutzer (entspricht einem Einbauplatz im MFG), wobei in den überwiegenden Fällen Telekom der 1. Nutzer ist. Für den ersten Nutzer beträgt das Entgelt 176,98 EURO am MFG-Standort. Für den Fall eines neu zu errichtenden Nebensteller-MFG gilt dieser nicht als neuer Standort. Der erste Nutzer in diesem Nebensteller-MFG ist somit als weiterer Kunde (z.B. fünfter Kunde) neben den bereits vorhandenen Kunden am MFG-Standort zu betrachten und nicht als erster/ein Kunde im neu errichteten Nebensteller-MFG.

Ein Nutzer im MFG: der Nutzer trägt 100%

Zwei Nutzer: jeder Nutzer trägt jeweils 50% usw.

4 Kündigungsphase
Nr.LeistungPreis ohne USt. in EUR
4.1Kündigung des Zugangs im MFG55,57
4.2Bereitstellungsentgelt für die Auftragsabwicklung und Fakturierung im Rahmen der Kündigungsphase169,07

Anlage 1.2

Preisliste für den Zugang zu Kabelkanälen zwischen dem Kabelverzweiger und dem Hauptverteiler bzw. zwischen Kabelverzweigern

1 Angebotsphase
Nr.LeistungPreis ohne USt. in EUR
1.1Bereitstellungsentgelt für die Auftragsabwicklung und Fakturierung im Rahmen der Angebotsphase137,39
1.2Bereitstellungsentgelt für die Kapazitätsprüfung vor Ort, einmalig je Rohrmeter1,25
1.3Bereitstellungsentgelt für die Projektierung im Rahmen der Angebotsphase inkl. Lageplan und technischer Dokumentation, einmalig je MFG-/KVz-Anbindung24,82
2 Bereitstellungsphase
Nr.LeistungPreis ohne USt. in EUR
2.1Bereitstellungsentgelt für die Auftragsabwicklung und Fakturierung im Rahmen der Bereitstellungsphase160,89
2.2Bereitstellungsentgelt für die Projektierung im Rahmen der Bereitstellungsphase inkl. technischer Dokumentation, einmalig je MFG-/KVz-Anbindunggem. Preisliste „Installation und Instandsetzung nach Aufwand“ vom 25.10.2012 Nr 1.4, 1.6, 2.0
3 Überlassungsphase
Nr.LeistungPreis ohne USt. in EUR
3.1Verwaltungskosten, monatlich je MFG5,11
3.2Überlassung eines Viertels eines Kabelkanalrohrs in einem Mehrfachrohr, monatlich je Rohrmeter0,38
3.3Technischer Sicherheitsservice beim Einziehen der Glasfaser durch den Kundengem. Preisliste „Installation undInstandsetzung nach Aufwand“ vom 25.10.2012 Nr.1.4, 1.6, 2.0
3.4Technischer Sicherheitsservice zum Zugang zum Viertelrohr bei Entstörung der Glasfaser des Kundengem. Preisliste „Installation und Instandsetzung nach Aufwand“ vom 25.10.2012 Nr.1.4, 1.6, 2.0
3.5Bereitstellung/Beauftragung des Sicherheitsservices für die Bereitstellung und Entstörung70,76
4 Kündigungsphase
Nr.LeistungPreis ohne USt. in EUR
4.1Bereitstellungsentgelt für die Auftragsabwicklung und Fakturierung im Rahmen der Kündigungsphase143,39
4.2Kündigungsabwicklung inkl. technischer Dokumentation, einmalig je MFG-/KVz-Anbindung38,19
4.3Technischer Sicherheitsservice beim Ausziehen der Glasfaser durch den Kundengem. Preisliste „Installation und Instandsetzung nach Aufwand“ vom 25.10.2012 Nr.1.4, 1.6, 2.0
4.4Bereitstellung/Beauftragung des Sicherheitsservices für die Kündigung 70,76

5 Zusätzliche Leistungen
Das Bereitstellungsentgelt für das Einziehen der Glasfaser zwischen der Kollokationsfläche und dem letztem Kabelschacht auf öffentlichem Grund wird wie folgt abgerechnet:

Barbeitungspauschale für....
Nr.LeistungPreis ohne USt. in EUR
5.1die Projektierung im Rahmen der Angebotserstellung jeweils genehmigte Bearbeitungspauschale für die Projektierung im Rahmen der Angebotserstellung für das Weiterführungskabel bei der TAL-Kollokation derzeit genehmigt in Ziffer 1.2 d. TAL-Kollokations-Beschluss vom 30.11.2015 (BK3a-15/034) i.H.v. 171,64
5.2die Feinprojektierung, Baubegleitung und Abnahme im Falle der Herrichtung und Erweiterung jeweils genehmigte Bearbeitungspauschale für die Feinprojektierung, Baubegleitung und Abnahme im Falle der Herrichtung von Weiterführungskabeln bei der TAL-Kollokation derzeit genehmigt in Ziffer 1.5 e.1 TAL-Kollokations-Beschluss vom 30.11.2015 (BK3a-15/034) i.H.v. 381,05
5.3 Telekominterne Leistungen und Auftragnehmerleistungen im Zusammenhang mit der Herstellung des fernmeldetechnischen Gewerks – Tiefbau und Fernmeldetechnik
Nr.LeistungPreis ohne USt. in EUR
5.3.1Montageleistungen jeweils genehmigte Entgelte gem. Preisliste „Montage“ TAL-Kollokation derzeit genehmigt in Ziffer 1.5 k.1 TAL-Kollokations-Beschluss vom 30.11.2015 (BK3a-15/034)
5.3.2Neu erforderliche Montageleistungen, die nicht in der Preisliste „Montage“ TAL-Kollokation enthalten sind gem. Preisliste „Installation und Instandsetzung nach Aufwand“ vom 25.10.2012 Nr.1.4, 1.6, 2.0
5.4 Telekominterne Leistungen und Auftragnehmerleistungen im Zusammenhang mit der Herstellung des fernmeldetechnischen Gewerks – Materialien
Nr.LeistungPreis ohne USt. in EUR
5.4.1Materialien jeweils genehmigte Entgelte gem. Preisliste „Material“ TAL-Kollokation derzeit genehmigt in Ziffer 1.5 l.1 TAL-Kollokations-Beschluss vom 30.11.2015 (BK3a-15/034)
5.4.2Neu erforderliche Materialien, die nicht in der Preisliste „Material“ TAL-Kollokation enthalten sindVerrechnung in Höhe der tatsächlichen Auslagen der Telekom

Anlage 1.3
Preisliste für den Zugang zur unbeschalteten Glasfaser zwischen dem Kabelverzweiger und dem Hauptverteiler

1. Bereitstellung von zwei unbeschalteten Glasfasern (einmalig): 66,49 €

2. Überlassung von zwei unbeschalteten Glasfasern (monatlich): 225,24 €

3. Expressentstörung von zwei unbeschalteten Glasfasern (einmalig): es gilt das jeweils genehmigte Entgelt für die TAL-CEE, derzeit genehmigt mit Beschluss vom 30.06.2014 (BK3c-14/001/E21.01.2014) i.H.v. 27,03 €.

4. Kündigung von zwei unbeschalteten Glasfasern (einmalig): 29,68 €

Die Preise sind Netto-Preise und sind zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen.

BK31-16/006

Entscheidung

Zur Konsultation

Stand: 10.02.2016

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