BK3-16-005 Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen

§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;

Veröffentlichung eines Entwurfs der Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH wegen Genehmigung der Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung, monatliche Überlassungsentgelte ab 01.07.2016

Nachfolgend wird gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5 TKG der Entwurf einer Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH wegen Genehmigung der Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (monatliche Überlassungsentgelte ab 01.07.2016) veröffentlicht.

Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3c-16/005 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 3
Postfach 8001
53105 Bonn oder an folgende E-Mail-Adresse:

BK3-Konsultation@bnetza.de

Das Konsultationsverfahren beginnt am 20.04.2016 und endet am 04.05.2016.

Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

Anlage:
BK3-16-0005_Konsultationsentwurf (pdf / 534 KB)

BK3c-16/005

Ergebnisse des Anhörungsverfahrens

Antrag & Dokumentenübersicht

Stand: 20.04.2016

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