BK3-16-003 Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen

TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5;

Veröffentlichung der Ergebnisse des Anhörungsverfahrens in dem Verwaltungsverfahren betreffend die Überprüfung des Standardangebots für den IP-BSA der Telekom Deutschland GmbH

Gemäß §§ 13 Abs. 1 S. 1, 12 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 5 TKG werden hiermit die Ergebnisse des Anhörungsverfahrens zu dem im Amtsblatt 17/2020 vom 22.09.2020 als Mitteilung Nr. 243/2020 sowie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlichten Konsultationsentwurf (2. Teilentscheidung) in dem Verwaltungsverfahren betreffend die Überprüfung des Standardangebots für den IP-BSA der Telekom Deutschland GmbH veröffentlicht.

Die zuständige Beschlusskammer wertet derzeit die Stellungnahmen aus und prüft den Entscheidungsentwurf dahingehend, ob und ggf. inwieweit dieser im Lichte der Stellungnahmen anzupassen ist. Es ist beabsichtigt, den überarbeiteten Entwurf nach behördeninterner Information und Abstimmung (§ 132 Abs. 4 TKG) und der Beteiligung des Bundeskartellamtes (§ 123 Abs. 1) gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 TKG zügig der EU-Kommission, dem GEREK und den übrigen nationalen Regulierungsbehörden zur Verfügung zu stellen. Der Entscheidungsentwurf ist dann auf den Internetseiten der EU-Kommission abrufbar.

Im Anschluss an das Notifizierungsverfahren ergeht die endgültige Entscheidung.

Die Entscheidung wird zu gegebener Zeit ebenfalls im Amtsblatt und auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

Anlagen
BK3-16-003_Stellungnahme_Betroffene (pdf / 606 KB)
Stellungnahme_Betroffene_Anlage (pdf / 82 KB)
BK3-16-003_IP-BSA_2016_Änderungen (zip / 1 MB)
BK3-16-003_Stellungnahme_Plusnet GmbH (pdf / 448 KB)

BK3d-16/003

Stand: 27.10.2020

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