BK3-16-003
Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen
TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5;
Konsultationsentwurf in dem Verwaltungsverfahren betreffend die Überprüfung des Standardangebots für den IP-BSA der Telekom Deutschland GmbH
Nachfolgend wird gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5 TKG hiermit der Konsultationsentwurf der 2. Teilentscheidung in dem Verwaltungsverfahren betreffend die Überprüfung des Standardangebots für IP-BSA der Telekom Deutschland GmbH veröffentlicht.
Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3d-16/003 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 3
Postfach 8001
53105 Bonn oder an folgende E-Mail-Adresse:
BK3-Konsultation@bnetza.de
Es wird darauf hingewiesen, dass alle Stellungnahmen als Ergebnis des Konsultationsverfahrens gem. § 12 Abs. 1 S. 2 TKG im Internet der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden.
Sofern eine Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, wird um zeitgleiche Beifügung einer öffentlichen Fassung ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gebeten. Wenn keine öffentliche Fassung beigefügt wird, wird davon ausgegangen, dass die Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält und unverändert veröffentlicht werden kann, vgl. § 136 TKG.
Soweit in dem Dokument personenbezogene Daten (z.B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteilen) enthalten sind, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung des/der Betroffenen in die Veröffentlichung der personenbezogenen Daten einzuholen oder die personenbezogenen Daten in der zu veröffentlichenden Fassung zu schwärzen.
Das Konsultationsverfahren beginnt am 16.09.2020 und endet am 16.10.2020.
Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.
Anlage
BK3-16-0003_Konsultationsentwurf (pdf / 2 MB)
BK3d-16/003
Stand: 16.09.2020