BK3-16-002 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Mobilfunk)

§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;

Antrag der E-Plus Mobilfunk GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Terminierungsleistungen im Mobilfunknetz der Antragstellerin; 01.12.2007 bis 30.06.2008 gegenüber 01081 Telecom GmbH

Die E-Plus Mobilfunk GmbH (bzw. E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG) hat mit Schreiben vom 12.01.2016 den o. g. Entgeltantrag gestellt.

Beantragt wird im Verhältnis von E-Plus zur 01081 Telecom GmbH für den Zeitraum vom 01.12.2007 bis zum 30.06.2008 die rückwirkende Genehmigung des mit Beschluss der BNetzA vom 30.11.2007, BK3a-07-027 genehmigten Entgelts in Ziffer 1 i.H.v. 8,8 Cent/Min.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3b-16/002 geführt.

Der Antrag nebst der beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist für den 18.02.2016, 10:30 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 terminiert worden. Die Beschlusskammer beabsichtigt allerdings, die Zustimmung aller Beteiligten vorausgesetzt, auf die Durchführung einer ömV zu verzichten.

BK3-16-002

Entscheidung

Stand: 14.01.2016

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