BK3-15-065 Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen

TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5;

Veröffentlichung des Entwurfs einer Regulierungsverfügung im Bereich „Anrufzustellung auf der Vorleistungsebene in einzelnen Mobilfunknetzen“ betreffend die Voiceworks GmbH

Gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5 TKG wird hiermit der Entwurf der Regulierungsverfügung im Bereich „Anrufzustellung auf der Vorleistungsebene in einzelnen Mobilfunknetzen“ betreffend die Voiceworks GmbH (ehemals OnePhone Deutschland GmbH) veröffentlicht.

Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3b-15/065 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 3
Postfach 8001
53105 Bonn

oder an folgende E-Mail-Adresse: 
BK3-Konsultation@bnetza.de

Das Konsultationsverfahren endet am 10.06.2016

Die öffentlich-mündliche Anhörung zu dem Entwurf findet am 02.06.2016, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 statt.

Zum erleichterten Zugriff wird nachfolgend die Festlegung der Präsidentenkammer vom 19.01.2016 veröffentlicht. Das Festlegungsverfahren ist abgeschlossen; Stellungnahmen hierzu sind nicht mehr möglich.

Anlage
BK3-15-065_Konsultationsentwurf (pdf / 2 MB)
BK3-15-065_Marktanalyse_Mobilfunk (pdf / 2 MB)

BK 3b-15-065

Stellungnahmen & Regulierungsverfügung

Stand: 18.05.2016

Mastodon