BK3-15-065
Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen
TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5;
Veröffentlichung der Ergebnisse des Anhörungsverfahrens wegen der Auferlegung von Verpflichtungen auf dem Markt Nr. 2 „Anrufzustellung auf der Vorleistungsebene in einzelnen Mobilfunknetzen“ betreffend die Voiceworks GmbH
Gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5 TKG werden hiermit die Stellungnahmen zu dem im Amtsblatt 09/2016 vom 18.05.2016 als Mitteilung Nr. 623 erschienen Entwurf der Regulierungsverfügung im Bereich „Anrufzustellung auf der Vorleistungsebene in einzelnen Mobilfunknetzen“ betreffend die Voiceworks GmbH veröffentlicht.
Die zuständige Beschlusskammer wertet derzeit die Stellungnahmen aus und prüft den Entscheidungsentwurf dahingehend, ob und ggf. inwieweit dieser im Lichte der Stellungnahmen anzupassen ist. Es ist beabsichtigt, den überarbeiteten Entwurf nach behördeninterner Information und Abstimmung (§ 132 Abs. 4 TKG) und der Beteiligung des Bundeskartellamtes (§ 123 Abs. 1) gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 TKG zügig der EU-Kommission, dem GEREK und den übrigen nationalen Regulierungsbehörden zur Verfügung zu stellen. Der Entscheidungsentwurf ist dann auf den Internetseiten der EU-Kommission abrufbar.
Im Anschluss an das Notifizierungsverfahren ergeht die endgültige Regulierungsverfügung.
Die Entscheidung wird zu gegebener Zeit ebenfalls im Amtsblatt und auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht.
Anlagen
Stellungnahme 1&1 Telecom GmbH (pdf / 2 MB)
Stellungnahme Drillisch AG (pdf / 436 KB)
Stellungnahme QSC AG (pdf / 757 KB)
Stellungnahme sipgate Wireless GmbH (pdf / 288 KB)
Stellungnahme Telekom Deutschland GmbH (pdf / 226 KB)
Stellungnahme Verizon Deutschland GmbH (pdf / 3 MB)
BK 3b-15-065
Stand: 15.06.2016