BK3-15-063
Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen
TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5;
Veröffentlichung des Entwurfs einer Regulierungsverfügung im Bereich „Anrufzustellung auf der Vorleistungsebene in einzelnen Mobilfunknetzen“ betreffend die Lycamobile Germany GmbH
Gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5 TKG wird hiermit der Entwurf der Regulierungsverfügung im Bereich „Anrufzustellung auf der Vorleistungsebene in einzelnen Mobilfunknetzen“ betreffend die Lycamobile Germany GmbH veröffentlicht.
Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3b-15/062 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die
Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 3
Postfach 8001
53105 Bonn
oder an folgende E-Mail-Adresse:
BK3-Konsultation@bnetza.de
Das Konsultationsverfahren endet am 10.06.2016
Die öffentlich-mündliche Anhörung zu dem Entwurf findet am 02.06.2016, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 statt.
Zum erleichterten Zugriff wird nachfolgend die Festlegung der Präsidentenkammer vom 19.01.2016 veröffentlicht. Das Festlegungsverfahren ist abgeschlossen; Stellungnahmen hierzu sind nicht mehr möglich.
Anlage
BK3-15-063_Konsultationsentwurf (pdf / 2 MB)
BK3-15-063_Marktanalyse_Mobilfunk (pdf / 2 MB)
BK 3b-15-063
Stand: 18.05.2016