BK3-15-061 Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen

TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5;

Veröffentlichung des Entwurfs einer Regulierungsverfügung im Bereich „Anrufzustellung auf der Vorleistungsebene in einzelnen Mobilfunknetzen“ betreffend die Vodafone GmbH

Gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5 TKG wird hiermit der Entwurf der Regulierungsverfügung im Bereich „Anrufzustellung auf der Vorleistungsebene in einzelnen Mobilfunknetzen“ betreffend die Vodafone GmbH veröffentlicht.

Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3b-15/061 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 3
Postfach 8001
53105 Bonn

oder an folgende E-Mail-Adresse: 
BK3-Konsultation@bnetza.de

Das Konsultationsverfahren endet am 10.06.2016

Die öffentlich-mündliche Anhörung zu dem Entwurf findet am 02.06.2016, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 statt.

Zum erleichterten Zugriff wird nachfolgend die Festlegung der Präsidentenkammer vom 19.01.2016 veröffentlicht. Das Festlegungsverfahren ist abgeschlossen; Stellungnahmen hierzu sind nicht mehr möglich.

Anlage
BK3-15-061_Konsultationsentwurf (pdf / 2 MB)
BK3-15-061_Marktanalyse_Mobilfunk (pdf / 2 MB)

BK 3b-15-061

Stellungnahmen & Regulierungsverfügung

Stand: 18.05.2016

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