BK3-15-060 Einheitliche Informationsstelle
Regulierungsverfügung

TKG § 26 i.V.m. § 5;

Veröffentlichung der Regulierungsverfügung im Bereich „Anrufzustellung auf der Vorleistungsebene in einzelnen Mobilfunknetzen“ betreffend die Telekom Deutschland GmbH

Nachfolgend wird gemäß TKG § 26 i.V.m. § 5 die von der Bundesnetzagentur beschlossene Regulierungsverfügung im Bereich „Anrufzustellung auf der Vorleistungsebene in einzelnen Mobilfunknetzen“ betreffend die Telekom Deutschland GmbH veröffentlicht.

BK3b-15/060

Anlagen
Anlage zur Regulierungsverfügung (pdf, 7 MB)

Konsulation und Dokumentenübersicht

Stand: 01.09.2016

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