BK3-15-060
Einheitliche Informationsstelle
Regulierungsverfügung
TKG § 26 i.V.m. § 5;
Veröffentlichung der Regulierungsverfügung im Bereich „Anrufzustellung auf der Vorleistungsebene in einzelnen Mobilfunknetzen“ betreffend die Telekom Deutschland GmbH
Nachfolgend wird gemäß TKG § 26 i.V.m. § 5 die von der Bundesnetzagentur beschlossene Regulierungsverfügung im Bereich „Anrufzustellung auf der Vorleistungsebene in einzelnen Mobilfunknetzen“ betreffend die Telekom Deutschland GmbH veröffentlicht.
BK3b-15/060
Anlagen
Anlage zur Regulierungsverfügung (pdf, 7 MB)
Regulierungsverfügung_BF (pdf, 1 MB)
Stand: 01.09.2016