BK3-15-041 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Mobilfunk)

§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG

Antrag der E-Plus Mobilfunk GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Terminierungsleistungen im Mobilfunknetz der Antragstellerin; 01.12.2007 bis 31.03.2009

Die E-Plus Mobilfunk GmbH (bzw. E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG) hat mit Schreiben vom 23.09.2015 den o. g. Entgeltantrag gestellt.

Beantragt wird im Verhältnis zur Telekom Deutschland GmbH für den Zeitraum vom 01.12.2007 bis zum 31.03.2009 die rückwirkende Genehmigung des mit Beschluss der BNetzA vom 30.11.2007, BK3a-07-027 genehmigten Entgelts i.H.v. 8,8 Cent/Min.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3a-15/041 geführt.

Der Antrag nebst der beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist für den 22.10.2015, 11:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 terminiert worden. Die Beschlusskammer beabsichtigt allerdings, die Zustimmung aller Beteiligten vorausgesetzt, auf die Durchführung einer ömV zu verzichten.

BK3a-15/041

Stand: 28.09.2015

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