BK3-15-033 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

§ 35 Abs. 7 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;

Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der 010091 UG

In dem Verwaltungsverfahren auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der 010091 UG hat die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 22.04.2016 beschlossen:

1. Das Verbindungsentgelt für die Terminierung im Festnetz der Antragstellerin wird nach Maßgabe des § 35 Abs. 5 S. 1 TKG rückwirkend ab dem 15.05.2015 wie folgt genehmigt:

a) Für die Leistung 010091-B.1 (PSTN technologieneutral)
Haupttarif
werktags (Montag-Freitag)
09.00 Uhr - 18.00 Uhr
€/Min
Nebentarif
werktags 18.00 - 09.00 Uhr;
sowie an Samstagen, Sonntagen
und bundeseinheitlichen Feiertagen
00.00 Uhr - 24.00 Uhr
€/Min
0,00240,0024

Das Entgelt gilt für Verbindungen über die PSTN-Zusammenschaltung zu Anschlüssen mit einer Rufnummer, der eine Portierungskennung der Antragstellerin oder eines Anbieters ohne eigenes Netz zugewiesen ist und die im Netz der Antragstellerin geschaltet ist.

b) Für die Leistung 010091-N-B.1 (NGN technologiekonform)
Haupttarif
werktags (Montag-Freitag)
09.00 Uhr - 18.00 Uhr
€/Min
Nebentarif
werktags 18.00 - 09.00 Uhr;
sowie an Samstagen, Sonntagen
und bundeseinheitlichen Feiertagen
00.00 Uhr - 24.00 Uhr
€/Min
0,00240,0024

Das Entgelt gilt für Verbindungen über die IP-Zusammenschaltung zu Anschlüssen mit einer Rufnummer, der eine IP-Portierungskennung der Antragstellerin oder eines Anbieters ohne eigenes Netz zugewiesen ist und die im Netz der Antragstellerin geschaltet ist.

2. Die Entgeltgenehmigung nach Ziffer 1a) ist auflösend bedingt für den Fall und zu dem Zeitpunkt, zu dem die Bundesnetzagentur auf ihrer Webseite mitteilt, dass die IP-Zusammenschaltung der Antragstellerin in einem Zusammenschaltungsverhältnis im Wirkbetrieb ist.

Ab diesem Zeitpunkt wird folgendes Entgelt genehmigt:

Für die Leistung 010091-B.1 (PSTN technologiekonform)
Haupttarif
werktags (Montag-Freitag)
09.00 Uhr - 18.00 Uhr
€/Min
Nebentarif
werktags 18.00 - 09.00 Uhr;
sowie an Samstagen, Sonntagen
und bundeseinheitlichen Feiertagen
00.00 Uhr - 24.00 Uhr
€/Min
0,00240,0024

Das Entgelt gilt für Verbindungen über die PSTN-Zusammenschaltung zu Anschlüssen mit einer Rufnummer, der eine PSTN-Portierungskennung der Antragstellerin zugewiesen ist und die im Netz der Antragstellerin geschaltet ist.

3. Die Genehmigung nach Ziffern 1. und 2. ist befristet bis zum 31.12.2016.

4. Die Entgeltgenehmigung nach Ziffern 1. und 2. ergeht mit den Auflagen, dass die Antragstellerin Zugangsnachfragern

a. hinsichtlich der Ziffer 1.a) auf Anfrage Auskunft über den Anteil an über NGN angebundenen Anschlüssen in ihrem Netz gibt und

b. hinsichtlich der Ziffern 1. und 2. offen legt, welche Portierungskennungen eines Anbieters ohne eigenes Netz direkt in ihrem Netz erreicht werden können.

5. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

BK3g-15/033

Stand: 28.04.2016

Mastodon