BK3-15-033 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG

Antrag der 010091 UG auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin sowie für Infrastrukturleistungen

Die 010091 UG hat mit Schreiben vom 16.09.2015 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt folgende Entgelte ab dem 15.05.2015:

I. Hauptantrag für PSTN-Zusammenschaltungen

1. für Verbindungen in das Telefonnetz national der 010091, Terminierungsleistung Tz I, 010091-B.1
BereichPeak-Tarif
€/Min
Off-Peak-Tarif
€/Min
Tarifzone I 0,00530,0037
hilfsweise symmetrische Entgelte in Höhe der gegenüber der Telekom Deutschland genehmigte Entgelte
BereichPeak-Tarif
€/Min
Off-Peak-Tarif
€/Min
Tarifzone I 0,00240,0024

2. für die Zusammenschaltung mit PSTN-Technologie über Interconnection-Anschlüsse (ICAs) und die Kollokation sowie die Nebenleistungen wie bspw. Zeichengabekanal, Be-arbeitungspauschalen, Bereitstellung und Überlassung sind symmetrische Entgelte mit der TDG zu genehmigen.

3. Hilfsweise zu Ziff. 1. bis 2.

Sollte ein anderer Teilnehmernetzbetreiber für die unter den Ziffern 1. bis 2. beantragten Entgelte ein höheres Entgelt als das für die Telekom Deutschland GmbH genehmigte Entgelt genehmigt bekommen, beantragen wir, der Antragstellerin nach dem Ver-gleichsmarkt und Günstigkeitsprinzip für eine vergleichbare Leistung dieses höhere Ent-gelt gleichfalls zu genehmigen.
Ebenso beantragen wir, die Entgelte der 010091 mit Rückwirkung zu erhöhen, sofern die referenzierten Entgelte der TDG (BK3c-14/015) aufgrund gerichtlicher oder behördlicher Entscheidung erhöht werden.

4. Befristung

Die Genehmigungen der unter Ziff. 1 bis 2 beantragten Entgelte sind entsprechend der Genehmigungen gegenüber TDG zu befristen, entsprechend der öffentlich bekannten Informationen also bis zum 31.12.2016

II. Hauptantrag für NGN-Zusammenschaltungen

1. für Verbindungen in das Telefonnetz national der 010091, Terminierungsleistung Tz I, 010091-N-B.1
BereichPeak-Tarif
€/Min
Off-Peak-Tarif
€/Min
Tarifzone I 0,00530,0037
hilfsweise symmetrische Entgelte in Höhe der gegenüber der Telekom Deutschland genehmigte Entgelte
BereichPeak-Tarif
€/Min
Off-Peak-Tarif
€/Min
Tarifzone I 0,00240,0024


2. Hilfsweise zu Ziff. I.1.

Sollte ein anderer Teilnehmernetzbetreiber für die unter den Ziffern I.1.. beantragten Entgelte ein höheres Entgelt als das für die Telekom Deutschland GmbH genehmigte Entgelt genehmigt bekommen, beantragen wir, der Antragstellerin nach dem Vergleichsmarkt und Günstigkeitsprinzip für eine vergleichbare Leistung dieses höhere Entgelt gleichfalls zu genehmigen.

3. Befristung

Die Genehmigungen der unter Ziff. 1 beantragten Entgelte sind entsprechend der Genehmigungen gegenüber TDG zu befristen, entsprechend der öffentlich bekannten Informationen also bis zum 31.12.2016

III. Antrag auf vorläufige Genehmigungen

Weiterhin beantragt die Antragstellerin gemäß § 130 TKG in Verbindung mit § 31 TKG im Wege einer vorläufigen Anordnung reziproke Entgelte in Höhe der gegenüber der Telekom Deutschland GmbH für die Terminierungsleistungen 010091-B.1 und 010091-N-B.1 genehmigten Entgelts (s. Ziff. 1. und II.1) ab dem 15.05.2015 zu genehmigen.

1. für Verbindungen in das Telefonnetz national der 010091, Terminierungsleistung Tz I, 010091-B.1
BereichPeak-Tarif
€/Min
Off-Peak-Tarif
€/Min
Tarifzone I 0,00240,0024
2. für Verbindungen in das Telefonnetz national der 010091, Terminierungsleistung Tz I 010091-N-B.1
BereichPeak-Tarif
€/Min
Off-Peak-Tarif
€/Min
Tarifzone I 0,00240,0024


Die Beschlusskammer beabsichtigt, vorausgesetzt der Zustimmung aller Beteiligten, auf die Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu verzichten. Die Antragstellerin hat bereits Verzicht auf die Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung erklärt.

BK3g-15/033

Konsultation

Beschluss

Stand: 30.09.2015

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