BK3-15-032
Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)
TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5;
Veröffentlichung des Entwurfs einer Entgeltgenehmigung gegenüber der BITel GmbH betreffend die Genehmigung von Entgelten für die NGN-Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin
Nachfolgend wird der Entwurf einer Entgeltgenehmigung gegenüber der BITel GmbH betreffend die Genehmigung von Entgelten für die NGN-Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin veröffentlicht.
Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3g-15/032 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die
Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 3
Postfach 8001
53105 Bonn
oder an folgende E-Mail-Adresse:
BK3-Konsultation@bnetza.de
Das Konsultationsverfahren beginnt am 23.12.2015 und endet am 15.01.2016.
Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.
Anlage (nur digital):
BK3-15-032_Konsultationsentwurf_download_bf (pdf / 687 KB)
BK3g-15/032
Stand: 23.12.2015