BK3-15-031
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)
§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der HNS GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung über PSTN- und IP-Zusammenschaltungen in das Netz der Antragstellerin
Die HNS GmbH hat mit Schreiben eingegangen am 09.09.2015 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt, ab dem 05.05.2015 Entgelte wie folgt zu genehmigen:
Für Verbindungen in das Telefonnetz der HNS (HNS-B-1) beantragen wir ein Entgelt in Höhe von 0,24 ct pro Minute. Für Verbindungen zum Dienst 032 von HNS (HNS-B.32) beantragen wir ein Entgelt in Höhe von 0,26 ct pro Minute.
Für die Dienste HNS-N-B.1 und HNS-N-B.32 beantragen wir identische Entgelte.
Die Genehmigung soll den Zeitraum vom 05.05.2015 bis zum 31.12.2016 umfassen.
Die Beschlusskammer beabsichtigt, auf die Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu verzichten, sofern nicht ein Beteiligter ausdrücklich auf ihrer Durchführung besteht.
BK3g-15/031
Stand: 16.09.2015