BK3-15-027 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;

Antrag der First Telecom GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin

Die First Telecom GmbH hat mit Schreiben vom 29.06.2015 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt:

1. Ab dem 13. Mai 2015 wird für die Leistung First-B.1 Tarifzone I (Terminierung von Verbindungen aus den Telekommunikationsnetzen von Interconnection-Partnern in das Teilnehmernetz der Antragstellerin) ein Entgelt in Höhe von 0,0054 Euro/Minute für die Peak-Zeit und ein Entgelt in Höhe von 0,0037 Euro/Minute für die Off-Peak-Zeit beantragt.

2. Die Genehmigung nach Antrag 1 wird befristet bis zum Ablauf des 31. Dezember 2016 erteilt.

Hilfsweise, für den Fall dass der Antrag zu 1 abgelehnt wird, beantragen wir

3. Ab dem 13. Mai 2015 wird für die Leistung First-B.1 Tarifzone I (Terminierung von Verbindungen aus den Telekommunikationsnetzen von Interconnection-Partnern in das Teilnehmernetz der Antragstellerin) ein Entgelt in Höhe von 0,0024 Euro/Minute beantragt.

Hilfsweise, für den Fall dass der Antrag zu 2 abgelehnt wird, beantragen wir

4. Die Genehmigung nach Antrag 3 wird befristet bis zum Ablauf des 31. Dezember 2016 erteilt.

Die Beschlusskammer beabsichtigt, vorausgesetzt der Zustimmung aller Beteiligten, auf die Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu verzichten. Die Antragstellerin hat bereits Verzicht auf die Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung erklärt.

BK3g-15/027

Konsultation

Beschluss

Stand: 02.07.2015

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