BK3-15-026
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)
§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der Alnitak GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin
Die Alnitak GmbH hat mit Schreiben vom 25.06.2015 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt:
I. Leistung Alnitak B.1
Es wird beantragt, die Entgelte für die Zusammenschaltungsleistung Alnitak–B.1 (Verbindungen in das Telekommunikationsnetz von der Alnitak GmbH zu Teilnehmeranschlüssen von der Alnitak GmbH, einschließlich Verbindungsaufbau sowie das Halten von Verbindungen), für den Zeitraum ab dem 13.05.2015 bis zum 30.11.2018 entsprechend den der Telekom Deutschland GmbH im Verfahren BK3-14/015 vereinbarten Entgelte zu genehmigen.
II. Die Beantragung ist befristet bis zum Ablauf des 31. Dezembers 2016.
III. Nach den vorstehenden Ziffern I. und II. beantragen wir eine vorläufige Genehmigung bis zum Wirksamwerden der Entscheidung in der Hauptsache.
Die Beschlusskammer beabsichtigt, vorausgesetzt der Zustimmung aller Beteiligten, auf die Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu verzichten.
BK3g-15/026
Stand: 02.07.2015