BK3-15-024
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)
§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der 01049 GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin sowie für Infrastrukturleistungen
Die 01049 GmbH hat mit Schreiben vom 17.06.2015 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt:
1.1 die in Anhang 1.1 aufgeführten Entgelte bis zum 30.11.2016 unter Zugrundelegung der Anhang F – Einzugsbereiche der IC-Zusammenschaltungsvereinbarung der Telekom Deutschland GmbH wie sie zum Zeitpunkt des Zugangs dieses Entgeltgenehmigungsantrags bei der BNetzA im Extranet der Telekom Deutschland GmbH unter http://www.telekom.de/wholesale, Rubrik Extranet, Netzzusammenschaltung PSTN/ISDN hinterlegt war, zu genehmigen, soweit sie einer Genehmigungspflicht unterliegen.
1.2 hilfsweise die in Anhang 1.1 (beantragten Entgelte) aufgeführten Entgelte bis zum 30.11.2016 unter Zugrundelegung der in Anhang 3.2. dargestellten eigenen Netzstruktur der Antragstellerin zu genehmigen, soweit sie einer Genehmigungspflicht unterliegen (Ein-Ebenen-Netz, ohne Tarifzonendifferenzierung)
2. als vorläufige Sicherungsmaßnahme zur Genehmigung im Rahmen des Entgeltverfahrens im Wege der vorläufigen Anordnung die Entgelte für die Terminierungsleistung für die Leistung 01049–B.1 ab dem 20.11.2013 gemäß der beiliegenden Anhang 1.2. (vorläufige Entgeltanordnung) zu genehmigen.
Die Genehmigung gem. Ziffer 2 Abs.1 dieses Entgeltantrages soll sich im Wege der vorläufigen Anordnung ebenfalls ausschließlich auf einen netzweiten Einzugsbereich beziehen.
3. Die in Anhang 7 genannten Preise für Interconnectionanschlüsse zu genehmigen.
Anhang 1.1 Preisliste
Peak-Tarif | Off-Peak- Tarif |
---|---|
0,0053 €/Min | 0,0037 €/Min |
Hilfsweise beantragen wir
Peak-Tarif | Off-Peak- Tarif |
---|---|
0,0024 €/Min | 0,0024 €/Min |
Peak-Tarif | Off-Peak- Tarif |
---|---|
0,0053 €/Min | 0,0037 €/Min |
Hilfsweise beantragen wir
Peak-Tarif | Off-Peak- Tarif |
---|---|
0,0024 €/Min | 0,0024 €/Min |
Anhang 7 Preisliste
Preise für Infrastrukturleistungen
Pos. | Leistung | Entgelt (netto) |
---|---|---|
1.1 | Einmaliges Bereitstellungsentgelt je Intra-Building-Abschnitt 2Mbit/s | 483,20 Euro |
1.2 | Jährliches Überlassungsentgelt für den Intra-Building-Abschnitt 2Mbit/s bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr | 621,92 Euro |
Pos. | Leistung | Entgelt (netto) |
---|---|---|
2.1 | Jährliches Überlassungsentgelt für den Zentralen Zeichengabekanal bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr | 208,54 Euro |
Für Zugangsleistungen / Infrastrukturleistungen in Zusammenhang mit der Terminierungsleistung 01049-N.B.1 („N-ICAs“) gemäß der Leistungsbeschreibung (Anhang 2):
Pos. | Leistung | Entgelt (netto) |
---|---|---|
3.1 | Einmaliges Bereitstellungsentgelte für den Intra-Building-Abschnitt, je Ethernet 1 Gbit/s einmalig | 1.267,43 € |
3.2 | kalenderjährliches Überlassungsentgelt für den Intra-Building-Abschnitt 1 Gbit/s bei einer Minde-stüberlassungsdauer von 1 Jahr | 5.687,88 € |
Hilfsweise:
Pos. | Leistung | Entgelt (netto) |
---|---|---|
4.1 | Einmaliges Bereitstellungsentgelte für eine CFV-Ethernet 1 G / 150 M Anschlusslinie einmalig | 1.267,43 € |
4.2 | Überlassungsentgelt für eine CFV-Ethernet 1G/ 150M Anschlusslinie jährlich (im Voraus zu entrichten) | 5.687,88 € |
Sollte ein anderer Teilnehmernetzbetreiber für die beantragten Entgelte ein höheres Entgelt als das für die Telekom Deutschland GmbH genehmigte Entgelt genehmigt bekommen, beantragt die 01049 nach dem Vergleichsmarkt und Günstigkeitsprinzip für eine vergleichbare Leistung dieses höhere Entgelt gleichfalls zu genehmigen.
Die Genehmigung der unter den Ziffer 1 und 2 beantragten Entgelte ist bis zum 31.12.2016 befristet. Die Genehmigung der unter Ziffer 3 beantragten Entgelte für Infrastrukturleistungen in Zusammenhang mit der NGN-Terminierung
(01049-N.1) ist bis zum 30.06.2015 befristet.
Die Beschlusskammer beabsichtigt, vorausgesetzt der Zustimmung aller Beteiligten, auf die Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu verzichten. Die Antragstellerin hat bereits Verzicht auf die Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung erklärt.
BK3g-15/024
Stand: 02.07.2015