BK3-15-022
Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen
TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5
Veröffentlichung des Entwurfs einer Entgeltgenehmigung gegenüber der Umbra Networks Gesellschaft für Telekommunikation mbH betreffend die Genehmigung von Entgelten für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin
Nachfolgend wird der Entwurf einer Entgeltgenehmigung gegenüber der Umbra Networks Gesellschaft für Telekommunikation mbH betreffend die Genehmigung von Entgelten für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin veröffentlicht.
Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3g-15/022 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die
Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 3
Postfach 8001
53105 Bonn
oder an folgende E-Mail-Adresse:
BK3-Konsultation@bnetza.de
Das Konsultationsverfahren beginnt am 09.09.2015 und endet am 23.09.2015.
Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.
Anlage
Konsultationsentwurf (pdf / 753 KB)
BK3g-15/022
Stand: 09.09.2015