BK3-15-022 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;

Antrag der Umbra Networks Gesellschaft für Telekommunikation mbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin sowie für Infrastrukturleistungen

Die Umbra Networks Gesellschaft für Telekommunikation mbH hat mit Schreiben vom 05.06.2015 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt:

die in der Anlage ASt 1 näher bezeichneten und beschriebenen Entgelte mit Wirkung ab dem 13.05.2015 zu genehmigen. Für den Fall, dass die Beschlusskammer im Wege des Eilverfahrens gem.§ 13 Abs. 1 S. 1 TKG i.V.m. § 12 Abs. 3 TKG entscheidet, beantragt die Antragstellerin die vorläufige Genehmigung der oben genannten Entgelte.

Anlage ASt 1

I. Entgelte für Zusammenschaltungsleistungen

Leistung umbra-B.1
Es wird beantragt, die Entgelte für die Zusammenschaltungsleistung umbra-B.1 (Verbindungen in das Telekommunikationsnetz von umbra zu Teilnehmeranschlüssen von umbra, einschließlich Verbindungsaufbau sowie Halten der Verbindung), für den Zeitraum ab dem 13.05.2015 bis zum 30.11.2018 entsprechend den der Telekom Deutschland GmbH im Verfahren BK3-14/015 genehmigten Entgelte zu genehmigen.

II. Entgelte für Zugangsleistungen

Außerdem wird beantragt, Entgelte für Zugangsleistungen im Zusammenhang mit der Terminierung in das Telefonnetz der Antragsstellerin nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung "lnterconnections-Anschluss" für den Zeitraum vom 13.05.2015 bis 30.11.2018 in folgender Höhe zu genehmigen:

1. Entgelte für Intra-Building-Abschnitte
Unabhängig davon, ob die Zusammenschaltung am Standort der Antragsstellerin oder einem anderen Standort erfolgt und ob der Inter-Building-Abschnitt von der Antragstellerin, dem ICP oder einem Dritten realisiert wird
Pos.LeistungPreis (zzgl. MwSt.)
1.1Einmaliges Bereitstellungsentgelte je Intra-Building-Abschnitt 2 MBit/s483,55 EUR
1.2Jährliches Überlassungsentgelt für den Intra-Building-Abschnitt 2 MBit/s bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr621,92 EUR
2. Entgelt für Zentrale Zeichengabekanäle
Unabhängig davon, ob die Zusammenschaltung am Standort der Antragsstellerin oder einem anderen Standort erfolgt und ob der lnter-Building-Abschnitt von der Antragstellerin, dem ICP oder einem Dritten realisiert wird
Pos.LeistungPreis (zzgl. MwSt.)
2Jährliches Überlassungsentgelte für den Zentralen Zeichengabekanal bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr208,54 EUR
3. Entgelte für Kollokationsleistungen
Pos.LeistungPreis (zzgl. MwSt.)
3.1Bereitstellung von Kollokationsflächennach Aufwand
3.2Überlassung von Kollokationsflächen (Raummieten, Energieversorgung, Klimatisierung, Betriebskosten, Bestandsführung, Zutritt zu Kollokationsbereich)nach Aufwand
4. Entgelte für Zusammenschaltungs- und Konfigurationsmaßnahmen
Pos.LeistungPreis (zzgl. MwSt.)
4.1Maßnahmen zur Errichtung und Änderung der Zusammenschaltung (insbesondere Verkehrslenkung und –registrierung)nach Aufwand
4.2Durchführung von Zusammenschaltungs- und Interoperabilitätstest (einschließlich Anmietung einer Testumgebung)nach Aufwand

III. Hilfsantrag: Entgelte für Zugangsleistungen

Für den Fall, dass die Beschlusskammer der Argumentation der Antragsstellerin nicht folgen sollte, wird hilfsweise beantragt, Entgelte für Zugangsleistungen im Zusammenhang mit der Terminierung in das Netz der Antragsstellerin für den Zeitraum vom 13.15.2015 bis 30.11.2018 wie folgt zu genehmigen:

1. Entgelte für Intra-Building-Abschnitte
Die Zusammenschaltung erfolgt am Standort der Antragsstellerin und der Inter-Building-Abschnitt wird von dem ICP, oder einem Dritten (von ICP beauftragt) realisiert.
Pos.LeistungPreis (zzgl. MwSt.)
1.1Einmaliges Bereitstellungsentgelte je Intra-Building-Abschnitt 2 MBit/s483,55 EUR
1.2Jährliches Überlassungsentgelt für den Intra-Building-Abschnitt 2 MBit/s bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr621,92 EUR
2. Entgelt für Zentrale Zeichengabekanäle
Die Zusammenschaltung erfolgt am Standort der Antragsstellerin und der Inter-Building-Abschnitt wird von dem ICP realisiert wirdd
Pos.LeistungPreis (zzgl. MwSt.)
2Jährliches Überlassungsentgelte für den Zentralen Zeichengabekanal bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr208,54 EUR
3. Entgelte für Kollokationsleistungen
Pos.LeistungPreis (zzgl. MwSt.)
3.1Bereitstellung von Kollokationsflächennach Aufwand
3.2Überlassung von Kollokationsflächen (Raummieten, Energieversorgung, Klimatisierung, Betriebskosten, Bestandsführung, Zutritt zu Kollokationsbereich)nach Aufwand
4. Entgelte für Zusammenschaltungs- und Konfigurationsmaßnahmen
Pos.LeistungPreis (zzgl. MwSt.)
4.1Maßnahmen zur Errichtung und Änderung der Zusammenschaltung (insbesondere Verkehrslenkung und –registrierung)nach Aufwand
4.2Durchführung von Zusammenschaltungs- und Interoperabilitätstest (einschließlich Anmietung einer Testumgebung)nach Aufwand
5. Entgelte für Intra-Building-Abschnitte
Die Zusammenschaltung erfolgt am Standort des ICP. Der Inter-Building-Abschnitt wird von der Antragstellerin oder einem Dritten (von der Antragstellerin beauftragt) realisiert.
Pos.LeistungPreis (zzgl. MwSt.)
5.1Einmaliges Bereitstellungsentgelt je Intra-Building-Abschnitt 2 Mbit/s434,63 EUR
5.2Jährliches Überlassungsentgelt für den Intra-Building-Abschnitt 2 Mbit/s bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr448,19 EUR
6. Entgelte für Zentrale Zeichengabekanäle
Die Zusammenschaltung erfolgt am Standort des ICP. Der Inter-Building-Abschnitt wird von der Antragstellerin oder einem Dritten realisiert
Pos.LeistungPreis (zzgl. MwSt.)
6Jährliches Überlassungsentgelt für den Zentralen Zeichengabekanal bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr208,54 EUR

IV. Vergleichsmarktbetrachtung, Günstigkeitsprinzip, symmetrische Entgelte

Soweit einem anderen TNB für die hier gegenständlichen Leistungen ein höheres Entgelt als die in dieser Anlage ASt1 beantragten Entgelte genehmigt wird, beantragt die Antragsstellerin nach dem Vergleichsmarkt- und Günstigkeitsprinzip für eine vergleichbare Leistung dieses höhere Entgelt der Antragsstellerin gleichfalls zu genehmigen.

V. Genehmigungsvorbehalt

Darüber hinaus wird beantragt:

Die Genehmigung der beantragten Entgelte ist auflösend bedingt für den Fall, dass die Genehmigungspflicht der jeweiligen Entgelte entfällt.

BK3g-15/022

vorläufiger Tenor, Konsultation

Beschluss

Stand: 11.06.2015

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