BK3-15-017 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;

Antrag der MPA Net Gesellschaft für Telekommunikation mbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin sowie für Infrastrukturleistungen

Die MPA Net Gesellschaft für Telekommunikation mbH hat mit Schreiben vom 21.05.2015 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt:

I. Hauptantrag für PSTN-Zusammenschaltungen


1. für Verbindungen in das Telefonnetz national der MPA Net, Terminierungsleistung Tz I, MPA Net -B.1

Tarifzone I
Peak-Tarif Off-Peak-Tarif
0,0053 €/Min0,0037 €/Min

hilfsweise symmetrische Entgelte in Höhe der gegenüber der Telekom Deutschland genehmigte Entgelte

Tarifzone I
Peak-Tarif Off-Peak-Tarif
0,0024 €/Min0,0024 €/Min

2. für die Zusammenschaltung mit PSTN-Technologie über Interconnection-Anschlüsse (ICAs) und die Kollokation sowie die Nebenleistungen wie bspw. Zeichengabekanal, Bearbeitungspauschalen, Bereitstellung und Überlassung sind symmetrische Entgelte mit der TDG zu genehmigen.

3. Hilfsweise zu Ziff. 1. bis 2.

Sollte ein anderer Teilnehmernetzbetreiber für die unter den Ziffern 1. bis 2. beantragten Entgelte ein höheres Entgelt als das für die Telekom Deutschland GmbH genehmigte Entgelt genehmigt bekommen, beantragen wir, der Antragstellerin nach dem Vergleichsmarkt und Günstigkeitsprinzip für eine vergleichbare Leistung dieses höhere Entgelt gleichfalls zu genehmigen.
Ebenso beantragen wir, die Entgelte der MPA Net mit Rückwirkung zu erhöhen, sofern die referenzierten Entgelte der TDG (BK3c-14/015) aufgrund gerichtlicher oder behördlicher Entscheidung erhöht werden.

4. Befristung

Die Genehmigungen der unter Ziff. 1 bis 2 beantragten Entgelte sind entsprechend der Genehmigungen gegenüber TDG zu befristen, entsprechend der öffentlich bekannten Informationen also bis zum 31.12.2016


II. Hauptantrag für NGN-Zusammenschaltungen

1. für Verbindungen in das Telefonnetz national der MPA Net, Terminierungsleistung Tz I, MPA Net -N-B.1

Tarifzone I
Peak-Tarif Off-Peak-Tarif
0,0053 €/Min0,0037 €/Min

hilfsweise symmetrische Entgelte in Höhe der gegenüber der Telekom Deutschland genehmigte Entgelte

Tarifzone I
Peak-Tarif Off-Peak-Tarif
0,0024 €/Min0,0024 €/Min

2. Hilfsweise zu Ziff. I.1.

Sollte ein anderer Teilnehmernetzbetreiber für die unter den Ziffern I.1.. beantragten Entgelte ein höheres Entgelt als das für die Telekom Deutschland GmbH genehmigte Entgelt genehmigt bekommen, beantragen wir, der Antragstellerin nach dem Vergleichsmarkt und Günstigkeitsprinzip für eine vergleichbare Leistung dieses höhere Entgelt gleichfalls zu genehmigen.


3. Befristung

Die Genehmigungen der unter Ziff. 1 beantragten Entgelte sind entsprechend der Genehmigungen gegenüber TDG zu befristen, entsprechend der öffentlich bekannten Informationen also bis zum 31.12.2016


III. Antrag auf vorläufige Genehmigungen

Weiterhin beantragt die Antragstellerin gemäß § 130 TKG in Verbindung mit § 31 TKG im Wege einer vorläufigen Anordnung reziproke Entgelte in Höhe der gegenüber der Telekom Deutschland GmbH für die Terminierungsleistungen MPA Net -B.1 und MPA Net -N-B.1 genehmigten Entgelts (s. Ziff. 1. und II.1) ab dem 15.05.2015 zu genehmigen.

1. für Verbindungen in das Telefonnetz national der MPA Net, Terminierungsleistung Tz I, MPA Net -B.1

Tarifzone I
Peak-Tarif Off-Peak-Tarif
0,0024 €/Min0,0024 €/Min

2. für Verbindungen in das Telefonnetz national der MPA Net, Terminierungsleistung Tz I MPA Net -N-B.1

Tarifzone I
Peak-Tarif Off-Peak-Tarif
0,0024 €/Min0,0024 €/Min

Die gemeinsame öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet statt am Mittwoch, 17.06.2015, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Raum 0.10.

BK3-15-017

vorläufiger Tenor, Konsultation

Beschluss

Stand: 03.06.2015

Mastodon