BK3-15-016
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)
§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der MEGA Communications GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin sowie für Infrastrukturleistungen
Die MEGA Communications GmbH hat mit Schreiben vom 21.05.2015 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt:
I. Hauptantrag für PSTN-Zusammenschaltungen
1. für Verbindungen in das Telefonnetz national der MEGA, Terminierungsleistung Tz I, MEGA -B.1
Peak-Tarif | Off-Peak-Tarif |
---|---|
0,0053 €/Min | 0,0037 €/Min |
hilfsweise symmetrische Entgelte in Höhe der gegenüber der Telekom Deutschland genehmigte Entgelte
Peak-Tarif | Off-Peak-Tarif |
---|---|
0,0024 €/Min | 0,0024 €/Min |
2. für die Zusammenschaltung mit PSTN-Technologie über Interconnection-Anschlüsse (ICAs) und die Kollokation sowie die Nebenleistungen wie bspw. Zeichengabekanal, Bearbeitungspauschalen, Bereitstellung und Überlassung sind symmetrische Entgelte mit der TDG zu genehmigen.
3. Hilfsweise zu Ziff. 1. bis 2.
Sollte ein anderer Teilnehmernetzbetreiber für die unter den Ziffern 1. bis 2. beantragten Entgelte ein höheres Entgelt als das für die Telekom Deutschland GmbH genehmigte Entgelt genehmigt bekommen, beantragen wir, der Antragstellerin nach dem Vergleichsmarkt und Günstigkeitsprinzip für eine vergleichbare Leistung dieses höhere Entgelt gleichfalls zu genehmigen.
Ebenso beantragen wir, die Entgelte der MEGA mit Rückwirkung zu erhöhen, sofern die referenzierten Entgelte der TDG (BK3c-14/015) aufgrund gerichtlicher oder behördlicher Entscheidung erhöht werden.
4. Befristung
Die Genehmigungen der unter Ziff. 1 bis 2 beantragten Entgelte sind entsprechend der Genehmigungen gegenüber TDG zu befristen, entsprechend der öffentlich bekannten Informationen also bis zum 31.12.2016
II. Hauptantrag für NGN-Zusammenschaltungen
1. für Verbindungen in das Telefonnetz national der MEGA, Terminierungsleistung Tz I, MEGA -N-B.1
Peak-Tarif | Off-Peak-Tarif |
---|---|
0,0053 €/Min | 0,0037 €/Min |
hilfsweise symmetrische Entgelte in Höhe der gegenüber der Telekom Deutschland genehmigte Entgelte
Peak-Tarif | Off-Peak-Tarif |
---|---|
0,0024 €/Min | 0,0024 €/Min |
2. Hilfsweise zu Ziff. I.1.
Sollte ein anderer Teilnehmernetzbetreiber für die unter den Ziffern I.1.. beantragten Entgelte ein höheres Entgelt als das für die Telekom Deutschland GmbH genehmigte Entgelt genehmigt bekommen, beantragen wir, der Antragstellerin nach dem Vergleichsmarkt und Günstigkeitsprinzip für eine vergleichbare Leistung dieses höhere Entgelt gleichfalls zu genehmigen.
3. Befristung
Die Genehmigungen der unter Ziff. 1 beantragten Entgelte sind entsprechend der Genehmigungen gegenüber TDG zu befristen, entsprechend der öffentlich bekannten Informationen also bis zum 31.12.2016
III. Antrag auf vorläufige Genehmigungen
Weiterhin beantragt die Antragstellerin gemäß § 130 TKG in Verbindung mit § 31 TKG im Wege einer vorläufigen Anordnung reziproke Entgelte in Höhe der gegenüber der Telekom Deutschland GmbH für die Terminierungsleistungen MEGA-B.1 und MEGA-N-B.1 genehmigten Entgelts (s. Ziff. 1. und II.1) ab dem 15.05.2015 zu genehmigen.
1. für Verbindungen in das Telefonnetz national der MEGA, Terminierungsleistung Tz I, MEGA-B.1
Peak-Tarif | Off-Peak-Tarif |
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0,0024 €/Min | 0,0024 €/Min |
2. für Verbindungen in das Telefonnetz national der MEGA, Terminierungsleistung Tz I MEGA -N-B.1
Peak-Tarif | Off-Peak-Tarif |
---|---|
0,0024 €/Min | 0,0024 €/Min |
Die gemeinsame öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet statt am Mittwoch, 17.06.2015, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Raum 0.10.
BK3g-15-016
Stand: 03.06.2015