BK3-15-013 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

§ 35 Abs. 7 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;

Anträge alternativer Teilnehmernetzbetreiber auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin sowie ggf. für Infrastrukturleistungen;
hier: vorläufige Entgeltgenehmigungen

In den Entgeltgenehmigungsverfahren auf Antrag der aus der folgenden Übersichtsliste ersichtlichen alternativen Teilnehmernetzbetreiber auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der jeweiligen Antragstellerin sowie ggf. für Infrastrukturleistungen hat die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen mit Beschluss vom 12.06.2015 die folgenden Entgelte vorläufig genehmigt:

1. Gemäß § 13 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 12 Abs. 3 TKG entsprechend werden für die Terminierung im Festnetz der Antragstellerin über eine PSTN-/IP-Zusammenschaltung folgende Entgelte nach Maßgabe des § 35 Abs. 5 S. 1 TKG rückwirkend ab dem [Datum] vorläufig genehmigt:

Genehmigte Entgelte
Peak-TarifOff-peak-Tarif
€/Min€/Min
0,00240,0024

2. Die in Ziffer 1. vorläufig genehmigten Entgelte sind nach der Maßgabe abzurechnen, dass jedem Ort der Zusammenschaltung ein netzweiter Einzugsbereich zugeordnet wird.

3. Die vorläufige Genehmigung gilt bis zum Wirksamwerden einer ggf. erforderlich werdenden nachfolgenden vorläufigen Genehmigung bzw. bis zum Wirksamwerden der Entscheidung im Hauptsacheverfahren.

Übersicht der alternativen Teilnehmerbetreiber
AntragstellerinAz.[Datum]
010090 GmbHBK3g-15/01515.05.2015
EXACOR GmbHBK3g-15/01315.05.2015
Kube & Au GmbHBK3g-15/01815.05.2015
meetyo conferencing GmbHBK3g-15/01919.05.2015
MEGA Communications GmbHBK3g-15/01615.05.2015
MPA Net Gesellschaft für Telekommunikation mbHBK3g-15/01715.05.2015
Umbra Networks Gesellschaft für Telekommunikation mbHBK3g-15/02215.05.2015
Younip Telecom GmbHBK3g-15/01415.05.2015

BK3g-15/013

Antrag und Dokumentenübersicht

Stand: 17.06.2015

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