BK3-15-013 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;

Antrag der EXACOR GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin sowie für Infrastrukturleistungen

Die EXACOR GmbH hat mit Schreiben vom 18.05.2015 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt:

I. Verbindungsentgelte

1. Ab dem 15.05.2015 werden die Entgelte für die Terminierungsleistungen in das Netz der Antragstellerin wie folgt genehmigt:
a. Für die Leistung Exacor-B.1 (PSTN technologiekonform):
Es werden die in dem Verfahren vor der erkennenden Beschlusskammer BK3c-14-015 von der Telekom Deutschland GmbH für die Leistung Telekom-B.1, Tarifzone I, beantragten Entgelte genehmigt.
Das Entgelt gilt für Verbindungen über die PSTN-Zusammenschaltung zu Anschlüssen mit einer Rufnummer, der in der Zentralen Portierungsdatenbank die Portierungskennung D118 zugewiesen ist und die in den Einzugsbereich des jeweiligen Zusammenschaltungspunktes fällt.

b. Für die Leistung Exacor-N-B.1 (NGN technologiekonform):
Es werden die in dem Verfahren vor der erkennenden Beschlusskammer BK3c-14-015 von der Telekom Deutschland GmbH für die Leistung Telekom-N-B.1 beantragten Entgelte genehmigt.
Das Entgelt gilt für Verbindungen über die IP-Zusammenschaltung zu Anschlüssen mit einer Rufnummer, der in der Zentralen Portierungsdatenbank die Portierungskennung D277 zugewiesen ist.

2. Hilfsweise zu 1. wird beantragt, die für die jeweilige reziproke Leistung der Telekom Deutschland GmbH genehmigten Entgelte zu genehmigen, also für die Leistungen Exacor-B.1 und Exacor-N-B.1 0,0024 €/Min.

II. Infrastrukturentgelte


1. Einmalige Bereitstellungsentgelte für den Intra-Building-Abschnitt je ICAs 2 Mbit/s: Es wird das von der Telekom Deutschland GmbH in dem Verfahren BK 3g-13/052 für die vergleichbare Leistung ("Physical Co-location") beantragte Entgelt beantragt.
Hilfsweise wird das genehmigte Entgelt beantragt: 483,55 €.

2. Jährliche Überlassungsentgelte für den Intra-Building-Abschnitt je ICAs 2 Mbit/s: Es wird das von der Telekom Deutschland GmbH in dem Verfahren BK 3g-13/052 für die vergleichbare Leistung ("Physical Co-location") beantragte Entgelt beantragt.
Hilfsweise wird das genehmigte Entgelt beantragt: 621,92 €.

3. Jährliches Entgelt für den Zentralen Zeichengabekanal, Überlassung je ZZK 7: Es wird das von der Telekom Deutschland GmbH in dem Verfahren BK 3g-13/052 für die vergleichbare Leistung beantragte Entgelt beantragt.
Hilfsweise wird das genehmigte Entgelt beantragt: 208,54 €.

4. Entgelte für Kollokationsstrom bundeseinheitlich für kundenindividuellen Stromverbrauch: Es wird das von der Telekom Deutschland GmbH in dem Verfahren BK 3-13/051 für die vergleichbare Leistung beantragte Entgelt beantragt.
Hilfsweise wird das genehmigte Entgelt beantragt: 0,2076 €/kWh.


III. Für den Fall, dass ein anderer Teilnehmernetzbetreiber für die unter Ziffern I und II genannten Leistungen ein höheres Entgelt als die Telekom Deutschland GmbH genehmigt erhält, wird beantragt, der Antragstellerin nach dem Vergleichsmarkt- und Günstigkeitsprinzip gleichfalls dieses höhere Entgelt zu genehmigen.

IV. Für den Fall, dass eine endgültige Entgeltentscheidung nicht mit dem Wirksamwerden der Genehmigungspflicht in Kraft tritt, beantragen wir, die mit diesem Antrag beantrag-ten Entgelte unter Ziffer I. vorläufig zu genehmigen.

Die gemeinsame öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet statt am Mittwoch, 17.06.2015, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Raum 0.10.

BK3g-15/013

vorläufige Entscheidung, Konsultation

Beschluss

Stand: 20.05.2015

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