BK3-15-011
Einheitliche Informationsstelle
Zugangsregulierung
Standardangebote Festnetz
TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5;
Konsultationsentwurf in dem Verwaltungsverfahren betreffend die Überprüfung des Standardangebots für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung, den räumlichen Zugang (Kollokation) und Raumlufttechnik, die Zusatzvereinbarung Schaltverteiler, die Änderungsvereinbarung Vectoring, den APL/EL-Vertrag sowie die Zusatzvereinbarung PreOrder Schnittstelle der Telekom Deutschland GmbH
Nachfolgend wird gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5 TKG der Konsultationsentwurf der zweiten Teilentscheidung in dem Verwaltungsverfahren betreffend die Überprüfung des Standardangebots für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung, den räumlichen Zugang (Kollokation) und Raumlufttechnik, die Zusatzvereinbarung Schaltverteiler, die Änderungs-vereinbarung Vectoring, den APL/EL-Vertrag sowie die Zusatzvereinbarung PreOrder Schnittstelle der Telekom Deutschland GmbH veröffentlicht.
Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3e-15/011 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die Bundesnetzagentur, Beschlusskammer 3, Postfach 8001, 53105 Bonn oder an folgende E-Mail-Adresse:
BK3-Konsultation@bnetza.de
Es wird darauf hingewiesen, dass alle Stellungnahmen als Ergebnis des Konsultationsverfahrens gem. § 12 Abs. 1 S. 2 TKG im Internet der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden.
Sofern eine Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, wird um zeitgleiche Beifügung einer öffentlichen Fassung ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gebeten. Wenn keine öffentliche Fassung beigefügt wird, wird davon ausgegangen, dass die Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält und unverändert veröffentlicht werden kann, vgl. § 136 TKG.
Soweit in dem Dokument personenbezogene Daten (z.B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteilen) enthalten sind, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung des/der Betroffenen in die Veröffentlichung der personenbezogenen Daten einzuholen oder die personenbezogenen Daten in der zu veröffentlichenden Fassung zu schwärzen.
Das Konsultationsverfahren beginnt am 24.04.2020 und endet am 25.05.2020.
Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.
Anlage
Konsultationsentwurf BK3e-15-011 oeffentlich.pdf
BK3e-15/011
Stand: 24.04.2020