BK3-15-011 Einheitliche Informationsstelle
Zugangsregulierung
Standardangebote Festnetz

Überarbeitetes Standardangebot der Telekom Deutschland GmbH; Vorlage Vertrag über den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung, den räumlichen Zugang (Kollokation) und Raumlufttechnik, Zusatzvereinbarung Schaltverteiler, Änderungsvereinbarung Vectoring sowie den APL/EL-Vertrag;
Überprüfungsverfahren gem. § 23 Abs. 3 u. 4 TKG

Mit Schreiben vom 30.04.2019 hat die Telekom Deutschland GmbH gemäß Beschluss vom 20.12.2018 (1. Teilentscheidung) eine geänderte Fassung des Standardangebots bei der Beschlusskammer vorgelegt.

Die vorgelegten geänderten Verträge können auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur eingesehen bzw. heruntergeladen werden. Damit ist der zweite Verfahrensabschnitt im Standardangebotsüberprüfungsverfahren eröffnet.

Den Verfahrensbeteiligten wird Gelegenheit gegeben, zu der vorgelegten Umsetzung der ersten Teilentscheidung

bis zum Freitag, den 07.06.2019,

Stellung zu nehmen.

Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3e-15/011 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 3
Postfach 8001
53105 Bonn

oder an folgende E-Mail-Adresse:

BK3-Postfach@bnetza.de

Sofern eine Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, wird um zeitgleiche Beifügung einer öffentlichen Fassung ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gebeten. Wenn keine öffentliche Fassung beigefügt wird, wird davon ausgegangen, dass die Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält und unverändert weitergeleitet werden kann, vgl. § 136 TKG.

Soweit in dem Dokument personenbezogene Daten (z.B. Namen, Unterschriften, Telefon-nummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteilen) enthalten sind, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung des/der Betroffenen in die Veröffentlichung der personenbezogenen Daten einzuholen oder die personenbezogenen Daten in der weiterzuleitenden Fassung zu schwärzen.

Die öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet am 02.07.2019, 10.00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 statt.

Anlagen
BK3-15-011_2019-04-30_TDG Begleitschr_geschw (pdf / 2 MB)
BK3-15-011_2019-04-30_TDG Begleitschr_Anlage_Prod auf Kollok_V6.0.3 (pdf / 1 MB)
BK3-15-011_Anlage 3: PDF-geänderte Vertragsteile (TAL_pdf-Versionen.zip) (zip / 2 MB)
BK3-15-011_Anlage 4: PDF-geänderte Vertragsteile (Kollo_pdf-Versionen.zip) (zip / 3 MB)
BK3-15-011_Anlage 5: PDF-geänderte Vertragsteile (TAL-ÄV Vectoring_pdf-Versionen.zip) (zip / 494 KB)
BK3-15-011_Anlage 6: PDF-geänderte Vertragsteile (ZV APL_pdf-Versionen.zip) (zip / 857 KB)
BK3-15-011_Anlage 7: PDF-geänderte Vertragsteile (ZV Schaltverteiler_pdf-Versionen.zip) (zip / 742 KB)

BK3e-15/011

Stand: 02.05.2019

Mastodon