BK3-15-004 Einheitliche Informationsstelle
Int. Konsolidierungsverfahren

Stand: 08.04.2016

TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5

Veröffentlichung des Notifizierungsentwurfs einer Regulierungsverfügung betreffend den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung der Telekom Deutschland GmbH

Die Bundesnetzagentur hat am 7. April 2016 ihren Entscheidungsentwurf einer TAL-Regulierungsverfügung betreffend die Teilnehmeranschlussleitung der Telekom Deutschland GmbH der Europäischen Kommission, den nationalen Regulierungsbehörden der übrigen Mitgliedsstaaten und dem Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) zur Stellungnahme übersandt („Notifizierung“).

Dieser wird hiermit an dieser Stelle zur Information veröffentlicht.

Maßgeblich ist allein das der EU-Kommission übermittelte und auf deren Internetseiten veröffentlichte Dokument - vorbehaltlich der Mitteilung der KOM über die Vollständigkeit der Notifizierung.

Die EU-Kommission, das GEREK und die nationalen Regulierungsbehörden der übrigen EU-Mitgliedstaaten können nunmehr innerhalb eines Monats, d.h. bis zum 9. Mai 2016, Stellungnahmen zum Notifizierungsentwurf abgeben.

Im Anschluss daran kann die Regulierungsverfügung endgültig erlassen werden.

Anlage
Konsolidierungsentwurf BK3g-15-004_TAL_öffentliche Fassung_final (pdf / 5 MB)

BK3g-15/004

Stand: 08.04.2016

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