BK3-15-004
Einheitliche Informationsstelle
Regulierungsverfügung
TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5;
Überprüfung der Regulierungsverfügung für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung betreffend die Telekom Deutschland GmbH;
Verbindliche Investitions- und Ausbauzusagen von Zugangsnachfragern
Das in der TAL-Regulierungsverfügung BK3g-15/004 vom 01.09.2016 geregelte Ausbaurecht von Zugangsnachfragern ist an die Veröffentlichung der jeweiligen notariell beurkundeten einseitig verpflichtenden Ausbauzusage im Amtsblatt der Bundesnetzagentur gebunden.
Gemäß §§ 13 Abs. 1 S. 1, 12 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 5 TKG wurden die einseitig verbindlichen Investitions- und Ausbauzusagen von Zugangsnachfragern im Rahmen der Anlage 2 zu Ziffer 1.1.1 der Regulierungsverfügung im Amtsblatt Nr. 07/2017 veröffentlicht, die zeitgerecht, ordnungsgemäß und rechtsverbindlich wirksam eingegangen sind. Demnach liegen der Beschlusskammer 23 gültige Ausbauzusagen vor.
Die nachfolgende Übersicht listet die den Zugangsnachfragern zugeordneten Anschlussbereiche (AsB) im Bereich der jeweils genannten Ortsnetzkennzahl (ONKZ) auf:
BK3-15-0004_Anlage_Unternehmen-ONKZ_ASB (pdf / 93 KB)
Soweit die Ablichtungen der notariell beurkundeten Ausbauzusagen der einzelnen Carrier im Amtsblatt Nr. 07/2017 Unschärfen aufweisen oder in Teilen eventuell unleserlich dargestellt werden, ist das darauf zurückzuführen, dass die Urkunden keinesfalls beschädigt werden dürfen und aufgrund ihrer Abbindung eine bessere Darstellung kaum möglich ist.
BK3g-15/004
Stand: 12.04.2017