BK3-15-004 Investitions- und Ausbauzusage (Stand 30.10.2015)

Überprüfung der Regulierungsverfügung für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung; Antrag der Telekom Deutschland GmbH vom 23.02.2015; Vectoring im Nahbereich

Nachfolgend wird der von Telekom Deutschland GmbH am 28.10.2015 übermittelte Entwurf eines konkreten Angebots veröffentlicht, in dem sich das Unternehmen aus eigenen Stücken einseitig dazu verpflichten möchte, bundesweit alle Hauptverteiler-Nahbereiche bis Ende 2018 mit der Vectoring-Technik zu erschließen.

Die Bundesnetzagentur wird den Entwurf in einem förmlichen und transparenten Regulierungsverfahren unter Einbindung aller interessierten Marktakteure prüfen und – sofern das Angebot von der Telekom einseitig verbindlich gemacht wird – in den für die endgültige Entscheidungsfindung erforderlichen Abwägungsprozess einbeziehen. Durch das Angebot einer Investitions- und Ausbauzusage wird weder die behördliche Entscheidung noch das der Bundesnetzagentur insoweit zustehende Regulierungsermessen vorweg genommen.

Die Beschlusskammer arbeitet derzeit mit Hochdruck an einem Entscheidungsentwurf. Sobald dieser vorliegt, wird er zur nationalen Konsultation veröffentlicht. Alle interessierten Marktakteure können dann innerhalb einer angemessenen Frist dazu Stellung nahmen. Die Bundesnetzagentur wird die Öffentlichkeit rechtzeitig darüber informieren.

Anlage
Entwurf Telekom Ausbauverpflichtung Vectoring Nahbereich (pdf / 89 KB)

BK3g-15/004

Stand: 30.10.2015

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