BK3-15-004
Einheitliche Informationsstelle
Int. Konsolidierungsverfahren
Informationen zu Investitions- und Ausbauzusagen im Konsolidierungsverfahren
TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5
Verlängerung der Abgabefrist für einseitig verbindliche Investitions- und Ausbauzusagen von Zugangsnachfragern im Rahmen der Anlage 2 zu Ziffer 1.1.1 des Tenors des Konsolidierungsentwurfs
Gemäß §§ 13 Abs. 1 S. 1, 12 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 5 TKG wird hiermit veröffentlicht, dass an der auf den 31.05.2016 terminierten Abgabefrist für einseitig verbindliche Investitions- und Ausbauzusagen von Zugangsnachfragern im Rahmen der Anlage 2 zu Ziffer 1.1.1 des Tenors des Konsolidierungsentwurfs nicht weiter festgehalten wird.
Eine neue Frist wird in angemessenem Abstand zum Erlass der Regulierungsverfügung festgelegt werden.
Investitions- und Ausbauzusagen im Konsolidierungsverfahren
Aktualisierte Investitions- und Ausbauzusage_EWE TEL GmbH (21.04.2016) (pdf / 3 MB)
BK3g-15/004
Stand: 11.05.2016