BK3-15-004 Einheitliche Informationsstelle
Int. Konsolidierungsverfahren

Informationen zu Investitions- und Ausbauzusagen im Konsolidierungsverfahren

TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5

Verlängerung der Abgabefrist für einseitig verbindliche Investitions- und Ausbauzusagen von Zugangsnachfragern im Rahmen der Anlage 2 zu Ziffer 1.1.1 des Tenors des Konsolidierungsentwurfs

Gemäß §§ 13 Abs. 1 S. 1, 12 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 5 TKG wird hiermit veröffentlicht, dass an der auf den 31.05.2016 terminierten Abgabefrist für einseitig verbindliche Investitions- und Ausbauzusagen von Zugangsnachfragern im Rahmen der Anlage 2 zu Ziffer 1.1.1 des Tenors des Konsolidierungsentwurfs nicht weiter festgehalten wird.

Eine neue Frist wird in angemessenem Abstand zum Erlass der Regulierungsverfügung festgelegt werden.

Investitions- und Ausbauzusagen im Konsolidierungsverfahren

Aktualisierte Investitions- und Ausbauzusage_EWE TEL GmbH (21.04.2016) (pdf / 3 MB)

BK3g-15/004

Stand: 11.05.2016

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